Bei der Neugründung eines Unternehmens müssen je nach Zweck und Rechtsform unterschiedliche Verträge errichtet werden wie beispielsweise der Arbeitsvertrag, der Geschäftsführervertrag, die AGB – und vor allem der Gesellschaftsvertrag.
Der Gesellschaftsvertrag in Österreich ist ein Gründungsdokument. Weiters regelt dieser alle Rechte und Pflichten im Konfliktfall. Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern treten heutzutage häufig aufgrund auf und werden durch einen unzureichenden Gesellschaftsvertrag weiter verschärft. Die Streitbeilegung und Austragung ist auch mit einem Vielfachen an Kosten für die Gesellschafter verbunden.

Durch eine adäquate Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrages lassen sich diese Unkosten einfach vermeiden, denn nicht selten bringen derartige Konflikte auch die Gesellschaft selbst in Schieflage. Nicht selten werden mühsam aufgebaute Vermögens- und Unternehmenswerte vernichtet oder verringert.
Die Vorbeugung eines solchen Szenarios lässt sich durch die Einbettung folgender Punkte in den Gesellschaftsvertrag vorbeugen:
- Gesellschafter
- Firma
- Sitz der Gesellschaft
- Unternehmensgegenstand
- Dauer der Gesellschaft
- Geschäftsjahr
- Stammkapital und Stammeinlagen
- Nachschüsse
- Geschäftsführung und Vertretung
- Aufsichtsrat
- Generalversammlung
- Buchführung, Jahresabschluss, Gewinnverwendung- und -verteilung
- Geschäftsanteile
- Minderheitenrecht
- Kündigung
- Auflösung der Gesellschaft
Im besten Falle lassen Sie Ihren Vertrag von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Vertragsrecht gestalten und prüfen.
Welche Rechtsform ist die Richtige für Ihr Unternehmen?
Durch Vielzahl an Rechtsformen gestaltet sich die Findung der geeigneten Gesellschaftsform oft schwierig. Abhängig von vielen Einflussfaktoren ist eine grundlegende Entscheidung für Ihr Unternehmen zu treffen. Zu Beginn klären Sie am besten wieviel Gründer an der Unternehmensgründung beteiligt sind. Danach stellt sich die Frage welche Gesellschaftsformen auch Konsequenzen nach außen mit sich ziehen.
Wird eine GmbH gegründet, hat diese Rechtsform häufig nach außen eine positive Wirkung, da sie Größe und Sicherheit vermittelt. Des Weiteren sollten Sie sich der zukünftigen Vision des Unternehmens bewusst sein, werden weitere Gesellschafter dem Unternehmen beitreten, wo wird das Unternehmen in 5 Jahren stehen? Die Wahl der Rechtsform stellt die Weichen für Ihre unternehmerische Zukunft.
Die Wahl der Rechtsform beeinflusst auch die Arten des Gesellschaftsvertrags, da je nach Rechtsform unterschiedliche Gesellschaftsverträge bei der Neugründung errichtet werden müssen.
Folgende Rechtsformen sind in Österreich vertreten:
- Einzelunternehmer
- Offene Personengesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Stille Gesellschaft
- GmbH &Co KG
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaft
Welche Rechtsformen sehen einen Gesellschaftsvertrag vor?
Grundsätzlich sollte für den möglichen Streitfall allenfalls ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden, auch wenn für die jeweilige Rechtsform keiner vorgesehen ist. Denn wenn Wort gegen Wort steht ist der Gesellschaftsvertrag die ideale Grundlage für eine Lösung des vorliegenden Problems.
Rechtsformen wie Kapitalgesellschaften – GmbH & Co KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft- sehen einen Gesellschaftsvertrag vor. Beugen Sie Vertragsstreitigkeiten mit einem klar geregelten Gesellschaftsvertrag vor und vermeiden Sie so etwaige spätere Unklarheiten. Im Falle einer Kapitalgesellschaft muss der Vertrag auch von einem Notar beurkundet werden.
Welche Kosten fallen bei der Errichtung eines Gesellschaftsvertrags an?
Mittels Rechtsanwalt können Sie Ihren Gesellschaftsvertrag prüfen lassen. Einige Rechtsanwälte bieten die Prüfung Ihres Vertrags auch zum Fixpreis an. Da der Umfang der Verträge jedoch meist variiert ist eine Festlegung für einen Preis nicht möglich. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen und sprechen Sie die jeweiligen Punkte mit Ihrem Anwalt ab. Jegliche Kosten des Gesellschaftsvertrags können Sie steuerrechtlich geltend machen.