Kurz gesagt, es ist in Österreich völlig legal, CBD-Produkte zu kaufen, zu besitzen und zu konsumieren. Allerdings dürfen CBD-Produkte nicht als Kosmetikartikel und Lebensmittel verkauft werden. Das ist der Grund dafür, dass derzeit CBD-Produkte häufig nur als Aromaprodukte verkauft werden. Mehr zur rechtlichen Lage von CBD.
Eindeutig legal für Konsumenten und Käufer
Für den Käufer und Konsumenten von CBD stellt sich die rechtliche Situation eindeutig dar. Solange der Grenzwert von 0,3 % THC nicht überschritten ist, fällt das CBD nicht unter das Suchtmittelgesetz. Deshalb ist es völlig legal CBD zu kaufen und zu konsumieren. Was der Käufer nach dem Kauf mit dem CBD macht, kann er selbst entscheiden.
Auch CBD-Blüten deren Grenzwert unter 0,3 % liegt, sind demzufolge völlig legal. Wer allerdings nach dem Konsum in eine Verkehrskontrolle gerät, muss damit rechnen, dass die Polizei eine Laboruntersuchung anordnet. Nur so kann der THC-Gehalt festgestellt werden. In der Praxis ist das allerdings nicht durchführbar. Da die berauschende Wirkung von THC fehlt, gibt es auch keine äußerlichen Anzeichen, die auffallen könnten.
Nachdem CBD nicht unter das Suchtmittelgesetz fällt dürfen auch CBD-Öl und Tropfen gekauft und verwendet werden.
Wenn der Brownie zur Gefahr wird
CBD-Produkte boomten und wurden als Nahrungsergänzungsmittel und auch als Lebensmittel verkauft. Eine bekannte Wiener Konditorei bot sogar Brownies mit CBD an, die von den Kunden gut angenommen wurden. Doch am Ende des Jahres 2018 endete dieser Boom schlagartig, als ein neuer Erlass des österreichischen Gesundheitsministeriums verabschiedet wurde.
Danach gilt CBD nach einer Richtlinie der EU als Novel Food. Das sind neue Lebensmittel, die nicht für den Verzehr durch den Menschen zugelassen sind. Die Folge: Händler dürfen keine CBD-Produkte mehr verkaufen. Eine Werbung für CBD-Produkte ist verboten. Die Brownies der Konditorei verschwanden aus den Regalen. Für Novel Food Produkte gibt es noch keine sicheren Erfahrungswerte, sodass nicht sicher gesagt werden kann, wie es um die Verträglichkeit steht und ob sie für den Menschen tatsächlich sicher sind.
In der EU gelten als Novel Food alle Speisen, die vor dem 15. Mai 1997 innerhalb der EU noch nicht vom Menschen verzehrt wurden. Das ist der Grund warum das österreichische Gesundheitsministerium CBD als Novel Food eingestuft hat und es nicht als Lebensmittel verkauft werden darf. Schließlich muss eine Überprüfung erst noch erfolgen.
Die gute Nachricht ist, dass etwa Hanfsamen oder daraus gewonnene Produkte nicht von diesem Erlass betroffen sind. Es sind Lebensmittel, die gekauft werden dürfen und im Handel auch erhältlich sind.
Was tun?
An dem Stand des Jahres 2018 hat sich bis heute nichts geändert. Der Erlass besitzt nach wie vor Gültigkeit. Händler dürfen daher CBD nicht als Lebensmittel verkaufen. Das hat allerdings dazu geführt, dass CBD nun als Aromaprodukt verkauft wird. Die Etiketten wurden ausgetauscht. Die bekannte Wiener Konditorei verwendet jetzt übrigens Hanfsamenöl für seine Brownies. Not macht erfinderisch, mag mancher da meinen.
Jetzt mag man auf die Idee kommen, CBD-Hanf selbst anzubauen, was generell möglich wäre, wenn man das nicht mit dem Vorsatz tut, ein Suchtmittel als Ergebnis zu erhalten. Erlaubt ist der Besitz einer Cannabispflanze, wenn sie nicht blüht und der Anbau von Nutzhanf, welcher THC-frei sein muss. Dabei sind allerdings Auflagen und Richtlinien zu beachten. Für den Nutzhanf gibt es einen EU-Sortenkatalog, an den man sich halten sollte, denn er enthält alle THC-freien Sorten. Besser aufgehoben ist der Anbau von Nutzhanf jedoch in den Händen professioneller Landwirte. Der THC-Gehalt von unter 0,3 % muss schließlich kontrolliert werden.
CBD als Arzneimittel
Nachdem die Wirksamkeit bislang nicht eindeutig belegt ist, kann man sich derzeit CBD auch nicht auf Rezept vom Arzt verschreiben lassen. CBD ist kein offizielles Arzneimittel. Der Arzt des Vertrauens kann jedoch ein Rezept ausstellen, das die Apotheke CBD-Öl oder Kapseln herstellt. Es ist jedoch ein Trugschluss zu glauben, dass die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt. In den meisten Fällen tut sie das nicht, denn auch die Krankenkassen sehen die Wirkung von CBD als nicht gesichert an. Innerhalb der EU darf CBD nur für einige Formen von Epilepsie als Medikament eingesetzt werden. Dann zahlt auch eventuell die Krankenkasse.
Werbung für CBD
Die mögliche positive Wirkung von CBD auf die menschliche Gesundheit darf in Österreich nicht beworben werden. Es herrscht ein striktes Beratungsverbot. Die Rechtslage ist also mehr als unübersichtlich und Händler von CBD-Produkten warten sehnsüchtig auf ein höchstrichterliches Urteil, welches Klarheit schaffen soll. Bis dahin aber ist es für jeden Händler ratsam, CBD nicht als Kosmetik oder Lebensmittel in den Umlauf zu bringen. Es liegt also beim Verbraucher, wie er dieses als Aromaprodukte bezeichnete CBD nutzt.