• Management
  • Organisation
  • Wirtschaft
  • Ratgeber

salesblog.at

Das Magazin für Unternehmer und alle, die es werden wollen

Das Magazin für Unternehmer und alle, die es werden wollen

Gesellschaftsformen in Österreich: Wie wollen Sie Ihr Unternehmen führen?

Es gibt neben dem Einzelunternehmen eine ganze Reihe von Gesellschaftsformen, die bei Gründung eines Unternehmens infrage kommen. Jede Gesellschaftsform hat dabei ihre ganz eigene Struktur. Eine Gesellschaft wird in der Regel dann gegründet, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Firma gründen wollen. Mit einer Ausnahme.

Was ist der Unterschied zwischen einer natürlichen und einer juristischen Person?

Jede Person wird in der Rechtswirtschaftslehre als natürliche Person bezeichnet. Ab dem Zeitpunkt der Geburt ist jeder Mensch eine rechtsfähige Person. Dabei bedeutet „Rechtsfähigkeit„, dass jede natürliche Person bestimme Rechte und Pflichten innehat.

GbR, UG, GmbH & Co.
GbR, UG, GmbH & Co.
  • Hahn, Nicco (Autor)
6,90 EUR
Bei Amazon kaufen Preis inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten*

Juristische Personen erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch die Eintragung ins Vereins– (Vereine) oder Handelsregister/Firmenbuch (Gesellschaften). Mit Erlangen der Rechtsfähigkeit ist es juristischen Personen möglich, Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, klagen und geklagt zu werden. Gesellschaften werden auch als juristische Personen des öffentlichen Rechts (im Gegensatz zu juristischen Personen des privaten Rechts) bezeichnet.

Gesellschaftsformen in Österreich
Gesellschaftsformen in Österreich – was sind AG, GmbH oder OG? (Bild: geralt/Pixabay)

Gesellschaftsformen: Von A wie Aktiengesellschaft bis S wie Stille Gesellschaft

In Österreich gibt es sieben Gesellschaftsformen, und zwar folgende:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgesellschaft (Gen)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Offene Gesellschaft (OG)
  • Stille Gesellschaft (stG)

Die Aktiengesellschaft (AG)

Um eine Aktiengesellschaft zu gründen, muss ein Startkapital von EUR 70.000,- als Grundkapital vorhanden sein. Dieses Grundkapital wird von den Aktionären investiert. Neben der Investition übernehmen sie keine weitere Haftung. Obligatorisch vorgesehen sind bei einer AG:

  • Vorstand (Geschäftsführung)
  • Aufsichtsrat
  • Hauptversammlung

Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat bestimmt. In der Hauptversammlung entscheiden die Aktionäre über das weitere Vorgehen des Unternehmens.

Bekannte Aktiengesellschaften sind:

  • Manner
  • Österreichische Post
  • OMV
  • Ottakringer Brauerei
  • Semperit

Die Erwerbs- und Wirtschaftsgesellschaft (Gen)

Diese Gesellschaften werden in Österreich auch Genossenschaften genannt. Auch in diesem Fall sind folgende Organe vorgesehen:

  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Generalversammlung

Bekannte Erwerbs- und Wirtschaftsgesellschaften sind:

  • NÖBIOG – Genossenschaft zur Förderung von Produkten der Land- und Forstwirtschaft

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine juristische Person (und hat damit auch keine Rechtsfähigkeit). Sie kann auch nicht ins Firmenbuch eingetragen werden. Gegründet werden solche Gesellschaften unter anderem von:

  • Freiberuflern, die sich zu einer Kanzlei zusammenschließen
  • Interessengemeinschaften

Die Gesellschaft kann völlig formfrei (auch mündlich) gegründet werden.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Das Grundkapital, das von den Gesellschaftern aufgebracht werden muss, beträgt 35.000,- Euro. Neben der Einlage übernehmen die Gesellschafter weiter keine Haftung. Um eine GmbH zu gründen, ist der notarielle Akt der Errichtung eines Gesellschaftsvertrages notwendig. Auch eine einzige Person kann eine GmbH gründen. Die Rechtsfähigkeit erlangt es mit Eintragung in das Firmenbuch. Obligatorisch vorgesehen ist eine Generalversammlung.

Bekannte Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind:

  • Bundesrechenzentrum Österreich
  • Strobl Austria
  • ÖFB Wirtschaftsbetriebe
  • HP Austria
  • SCA Ortmann Hygiene Products

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags wird eine KG durch ihre Gesellschafter gegründet. Stammkapital ist bei einer KG nicht erforderlich. Auch Freiberufler, Land- und Forstwirte schließen sich zu verschiedenen Zwecken zu einer Kommanditgesellschaft zusammen. Für die Kommanditisten gilt sowohl eine unbeschränkte, als auch eine beschränkte Haftung. Sie haften jedoch nur bis zu der im Firmenbuch eingetragenen Summe.

Bekannte Kommanditgesellschaften sind:

  • Air Berlin
  • Ikea
  • Hofer
  • C&A

Die Offene Gesellschaft (OG)

Auch bei der Offenen Gesellschaft muss weder ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden, noch muss Stammkapital in die Gesellschaft investiert werden. Dafür gilt für die Gesellschafter eine unbeschränkte Haftung.

Die offene Gesellschaft (OG) entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern, die uneingeschränkt und persönlich mit ihrem Privatvermögen haften – anders als bei der GmbH. Diese Gesellschaftsform ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Die Eintragung in das Firmenbuch ist notwendig, damit die OG rechtskräftig wird.

Bekannte Offene Gesellschaften sind:

  • Anwaltskanzleien

Die Stille Gesellschaft (stG)

Beteiligt sich ein stiller Gesellschafter am Unternehmen eines Dritten, leistet er eine Einlage und ist danach am Gewinn und Verlust der Firma beteiligt.

Weiterführende Literatur:

  • GesR online – Handbuch zum österreichischen Gesellschaftsrecht: http://www.manz.at/list.html?isbn=0000000085040&utm_source=Redirect&utm_medium=Print&utm_content=uri-gesr&utm_campaign=OLK-GesR
  • Österreichisches Gesellschaftsrecht: https://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-14299-5
  • Unternehmens- und Gesellschaftsrecht – Eine Einführung: https://www.lindeverlag.at/titel-1-1/unternehmens_und_gesellschaftsrecht-6162/

Info: Brexit bringt Schwierigkeiten für EU-Gesellschaften nach britischem Recht

Mit juristischen Schwierigkeiten haben EU-Unternehmen zu rechnen, die sich für eine Gesellschaftsform nach britischem Recht entschieden haben. Es geht hier vor allem um die Rechtsformen „Ltd“ (Limited) und „PLC“ (Public Limited Company). Diese Gesellschaftsformen werden nach dem Brexit in der EU nicht mehr anerkannt. Entgehen können Unternehmen dem juristischen Hickhack beispielsweise durch eine Umwandlung in eine GmbH.

Kleine EPUs entscheiden sich in der Regel nicht für die Errichtung einer Gesellschaft. Klein- und mittelständische Unternehmen ziehen da jedoch schon mit den Großen mit. Sehr beliebt in Österreich ist die Gesellschaftsform der GmbH. Ein Grund dafür ist, dass diese Kapitalgesellschaft als juristische Person Rechtsfähigkeit besitzt, und dass sie auch von Einzelpersonen gegründet werden kann.

Letzte Aktualisierung am 4.03.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Buch-Tipp

Ab sofort produktiver arbeiten: 50+ einfache Hacks, mit denen Sie Ihre Aufgaben besser organisieren, Prokrastination überwinden und Ihr Zeitmanagement perfektionieren
Ab sofort produktiver arbeiten: 50+ einfache Hacks, mit denen Sie Ihre Aufgaben besser organisieren, Prokrastination überwinden und Ihr Zeitmanagement perfektionieren
14,99 EUR
Bei Amazon kaufen Preis inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten*

Unser Spar-Tipp

Beliebte Beiträge

  • Frauen in der Wirtschaft – Mit einem eigenen Online-Business bei Amazon selbstständig machen
  • Einkommensteuer in Österreich: FinanzOnline und das Assistenten-Problem
  • Mindmap erstellen mit MindMeister – Tipps für den Mindmapping Start
  • Online-Shop gründen: der Ratgeber
  • Gesellschaftsformen in Österreich: Wie wollen Sie Ihr Unternehmen führen?
  • Darko Djurin – Was macht eigentlich ein SEO-Manager?
  • Inflation, steigende Zinsen, Wirtschaftskrise – wo Sie jetzt investieren sollten
  • Bankkonten, ETFs und Krypto: Was sind beliebte Sparmethoden und kann Kryptowährung dabei helfen?
  • Lagertechnik in Unternehmen – was Palettenregale leisten und was zu beachten ist
  • Hitzefrei im Homeoffice? Diese Regeln gelten in Österreich
  • Bitcoin, Ether und mehr: Das sind die 10 wichtigsten Kryptowährungen 2022
  • Vorfälligkeitsentschädigungen: Die wichtigsten Informationen rund um die Gebühr
  • Beratungsrisiken: Vermögensschäden bei beratenden Berufen absichern
  • Diese Werbeartikel liegen voll im Trend – so begeistern Sie auf ganzer Linie!
  • Als Einzelunternehmer Aufträge online finden
  • Interne Kommunikation und Mitarbeiter-Apps in Unternehmen
  • CBD – die rechtliche Lage in Österreich und in der EU
  • Website-Übersetzungen: Wie geht man am besten vor?
  • Bitcoin & Steuern in Österreich – Tipps & Infos
  • Aktien kaufen über die Firma oder privat?
  • Luxusuhren als Wertanlage
  • Privatjet für Business Meetings – Kosten und Tipps
  • Werbeartikel in Zeiten des Online Marketing
  • Den perfekten Firmennamen finden – diese Punkte sollte man beachten
  • Businessplan erstellen – so bereiten Sie sich auf die Unternehmensgründung vor
  • Den Kapitalbedarfsplan einfach erstellen
  • Warum Selbstständige schwer einen Kredit erhalten
  • Incentives und mehr: Mitarbeiterförderung – wichtiger denn je
  • Richtige Kleidung für die Videokonferenz – arbeiten im Homeoffice
  • Der Gesellschaftsvertrag in Österreich – das gilt es zu beachten
  • Nach der Gründung richtig durchstarten: Kundenakquise und -bindung durch Werbeartikel
  • Bitcoin kaufen: Worauf man beim Investieren achten sollte
  • Mitarbeitergesundheit – wie Unternehmen dazu beitragen
  • Finanziellen Spielraum als Selbstständiger erlangen: Diese Optionen gibt es
  • Content Marketing in Österreich: Mit welchen Herausforderungen müssen Unternehmen rechnen?
  • Das grüne Büro – vertikale Raumbegrünung
  • Warenwirtschaft in der Gastronomie – Eine unverhofft harte Nuss
  • Was kann ich als Selbständiger abschreiben?
  • Die erste eigene Webseite für Ihr Unternehmen – So gehen Sie auf Nummer Sicher
  • Immobilienkredit für Selbständige in Österreich

Impressum

Datenschutz

© 2023 · salesblog.at ·