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Einkommensteuer in Österreich: FinanzOnline und das Assistenten-Problem

Bald ist es wieder an der Zeit, die Steuererklärung einzureichen. Für den Steuerausgleich nutzen die meisten Österreicher FinanzOnline. Beim Einreichen der Einkommensteuer sollte man aber auf die Unterstützung des FinanzOnline-Assistenten verzichten. Denn der kann einen um mehrere Hundert Euro bringen.

Immer mehr österreichische Bürgerinnen und Bürger nutzen das Online-Portal FinanzOnline zur Abgabe ihrer Steuererklärung. Das Portal bietet einen digitalen Assistenten, der bei der Arbeitnehmerveranlagung helfen soll.

FinanzOnline: Assistent kann mehrere Hundert Euro kosten

Allerdings warnt die Arbeiterkammer Vorarlberg, dass die Verwendung des Assistenten bei der Steuerrückzahlung zu Einbußen von mehreren hundert Euro führen kann. Die vermeintliche Hilfestellung des Assistenten erkenne viele Steuersparpotenziale nicht und könne daher teuer werden. Die AK empfiehlt daher derzeit, auf den Assistenten zu verzichten.

Einkommensteuer in Österreich
Einkommensteuer in Österreich – so funktioniert es. (Bild: viarami/Pixabay)
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Eine Steuerzahlerin hatte mit dem Assistenten ein Guthaben von nur 123 Euro erhalten, während sie ohne den Assistenten plötzlich 635 Euro zurückbekam. Ein Problem liegt darin, dass der Assistent nicht personalisiert ist und die Werte des Vorjahres nicht erkennt.

Einkommensteuer: Anschaffungen aus den Vorjahren vergessen

Anschaffungen aus den Vorjahren, für die noch Abschreibungen möglich wären, werden leicht vergessen. Außerdem sind die Fragestellungen des Assistenten problematisch. Die AK Vorarlberg bietet ihren Mitgliedern Hilfestellungen über einen Online-Steuerservice oder Webinare an.

Das Finanzministerium betont, dass es laufend Maßnahmen ergreift, um den Steuerausgleich zu vereinfachen. Ziel des Assistenten sei es, mindestens 80 Prozent der Steuererklärungen mit einfachen Fragen abzudecken.

Komplette Steuererklärung über Assistenten zu kompliziert

Allerdings wäre die komplette Steuererklärung über den Assistenten zu kompliziert, daher stünden Formularlogik und ein Erklärvideo zur Verfügung. Eine automatische Datenübernahme sei nicht sinnvoll, da nicht mehr gültige Daten ins Veranlagungsjahr übernommen werden könnten.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Beziehen Sie ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis oder eine Pension, dann brauchen Sie sich um nichts weiter kümmern. Die Lohnsteuer wird automatisch abgezogen.

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Wenn allerdings eine Pflichtveranlagung vorliegt, oder Sie andere Einkünfte beziehen (Gewinne aus freiem Dienstvertrag oder Werkvertrag), dann müssen Sie trotzdem eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Steuerfrei ist man aber bis zum sogenannten steuerlichen Existenzminimum. Das beträgt seit 2023 11.693 Euro jährlich für Selbstständige und 12.756 Euro jährlich für Arbeitnehmer. (Bis 2022 betrug der Steuerfreibetrag 11.000 bzw. 12.000 Euro.)

Für die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 über FinanzOnline ist noch bis zum 30. Juni 2023 Zeit.

Was ist FinanzOnline?

FinanzOnline ist ein Online-Portal der österreichischen Steuerbehörden, über das Bürger verschiedene Steuererklärungen einreichen und steuerliche Angelegenheiten bearbeiten können. Dazu gehören unter anderem Arbeitnehmerveranlagungen, Voranmeldungen zur Umsatzsteuer und Einkommenssteuervorauszahlungen.

FinanzOnline ist seit 2004 verfügbar und bietet viele Vorteile, darunter die Möglichkeit, die Steuererklärung von zu Hause aus ohne Terminvereinbarung beim Finanzamt einzureichen.

Wie funktioniert FinanzOnline?

Um FinanzOnline nutzen zu können, benötigen Sie Zugang. Diesen können Sie entweder persönlich beim Finanzamt oder online über das Steuerportal beantragen. Nach der Registrierung erhalten Sie einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen Sie sich bei FinanzOnline anmelden können.

Sobald Sie angemeldet sind, können Sie verschiedene Steuererklärungen einreichen, wie zum Beispiel die Arbeitnehmerveranlagung/Einkommensteuer. Diese ist eine jährliche Steuererklärung, die von Arbeitnehmern, die bestimmte Einkommensschwellen erreicht haben, eingereicht werden muss. In der Arbeitnehmerveranlagung können Sie unter anderem Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben angeben, um Ihre Steuerlast zu reduzieren oder eine Gutschrift zu erhalten.

Einkommensteuer: Wie hilft FinanzOnline bei der Steuererklärung?

FinanzOnline bietet verschiedene Tools, die bei der Vorbereitung ihrer Einkommensteuererklärung helfen können. Ein solches Tool ist der FinanzOnline-Assistent. Der Assistent führt Sie durch die einzelnen Schritte der Arbeitnehmerveranlagung und gibt Tipps, welche Informationen Sie angeben sollten.

Der Assistent kann auch bestimmte Informationen automatisch ausfüllen, wie zum Beispiel Ihre Adresse oder Ihre Einkommenssteuerdaten. Achten Sie aber auf die oben genannten Einschränkungen des Assistenten.

Automatische Steuerberechnung bei FinanzOnline

Eine weitere Funktion von FinanzOnline ist die automatische Steuerberechnung. Nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben, wird Ihre Steuerlast, etwa für die Einkommensteuer, automatisch berechnet. Wenn Sie eine Gutschrift haben, wird diese auf Ihr Bankkonto überwiesen.

FinanzOnline bietet auch eine Funktion zur Überprüfung Ihrer Steuerbescheide. Wenn Sie einen Steuerbescheid erhalten haben, können Sie diesen auf FinanzOnline überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Fazit

Die Verwendung von FinanzOnline kann dabei helfen, ihre Steuererklärung (z. B. Einkommensteuer) schnell, einfach und effektiv einzureichen. Der FinanzOnline-Assistent und die automatische Steuerberechnung erleichtern die Vorbereitung der Steuererklärung erheblich und können zu einer genauen und pünktlichen Einreichung beitragen.

Allerdings wird derzeit davor gewarnt, den Assistenten zu nutzen bzw. zu sehr auf ihn zu vertrauen. Das kann bei der Einkommensteuer mehrere Hundert Euro kosten.

Wichtiger Hinweis: Die hier bereitgestellten Beiträge und Informationen dienen ausschließlich der Unterhaltung und Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Unsere Inhalte sind nicht als Beratung gedacht. Jede Umsetzung von Empfehlungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Artikel ersetzen keine rechtliche Beratung. Bei spezifischen Anliegen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachexperten.
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