Gerade Kleinunternehmer und EPUs sehen die hohe Abgabenquote in Österreich als besondere Belastung, da sie selbst und aktiv die jeweiligen Steuern überweisen müssen. Im Gegenzug fühlt sich jedoch jeder Euro, den man weniger an den Fiskus bzw. das Finanzamt zahlt, sehr gut an. Unter diesem zweiten Motto, dem Steuern sparen, soll dieser Beitrag stehen. Schließlich können zahlreiche Tricks und Kniffe dafür sorgen, dass doch etwas mehr des hart verdienten Geldes in der Tasche der Selbstständigen oder des Selbstständigen bleibt.
Steuern sparen Tipp #1: SV-Beiträge im Vorhinein zahlen
Die Zahlungen an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zählt zu den größten Kostenpunkten unter den Abgaben. Trotz dieser teilweise hohen Belastung können entsprechend getimte Zahlungen an die SVA zu einer Minderung der Steuerlast beitragen. Dazu muss nur die finale Berechnung der Steuer verstanden werden. Die Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer wird nämlich erst nach dem Abzug der jährlich SV-Zahlungen festgelegt. Dies gilt auch für Vorauszahlungen, wenn diese in angemessener Höhe geschehen, sprich die Abgabenlast des nächsten Jahres bzw. des ersten Quartals dort repräsentieren.

Aus diesem Grund sollte jeder Unternehmer, der am Ende seines Geschäftsjahres überschüssiges Kapital auf dem Konto hat, über eine solche Zahlung im Vorhinein nachdenken, denn der SV-Beitrag wird ohnehin irgendwann fällig und das Zurückhalten kann nur bei einem Grenzsteuersatz von 0 % so viele Zinsen bringen, dass sich eine dementsprechende Minderung der Einkommensteuer nicht rentieren würde.
Die Zahlung muss aber in einer Höhe erfolgen, die der Vorauszahlung entspricht.
Steuern sparen Tipp #2: Cashflow entsprechend planen
In dieser Frage geht es zuerst um die Unternehmensform. Kapitalgesellschaften, wie eine GesmbH, müssen eine andere Buchführung betreiben als ein Einzelunternehmer oder Freiberufler, der mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auskommt. Im ersten Fall geht es um das Rechnungsdatum, um den Betrag einer bestimmten Geschäftsperiode zuzuordnen. Im zweiten Fall wird nur der Zahlungseingang bzw. -ausgang beachtet. Dadurch ergeben sich für Einzelunternehmer bzw. Personenunternehmen zahlreiche Möglichkeiten um ihren Cashflow (Eingang und Begleichung von Rechnungen) zu ihrem Vorteil zu kontrollieren:
- Steuerminderndes Guthaben kann bei dauerhaften Partnerunternehmen eingerichtet werden.
- Rechnungen können vor dem Zahlungsziel beglichen werden, damit sie in eine bestimmte Periode fallen.
- Spätere Rechnungsstellung kann mit Kunden vereinbart werden.
- Vorauszahlungen für Bestellungen können den Gewinn mindern.
- Vor allem mit Dienstleistern, wie Steuerberatern, lassen sich flexible Zahlungsziele besprechen.
Steuern sparen Tipp #3: Anschaffungen richtig planen
Die Abschreibung von Wirtschaftsgütern, deren Wert über dem Satz der geringwertigen Güter liegt, erfolgt über einen längeren Zeitraum, während geringwertige Wirtschaftsgüter direkt abgeschrieben werden können. Durch eine entsprechende Planung ergeben sich zahlreiche Implikationen, welche die Steuerlast mindern und so zu mehr Geld in der Tasche des Unternehmers fließen lassen:
- Kurz vor Ende des Geschäftsjahres können viele geringwertige Wirtschaftsgüter angeschafft werden.
- Selbst wenn erst im Dezember ein nicht-geringfügiges angeschafft wird, kann noch ein halbes Jahr Abschreibung in die Einkommenssteuererklärung einfließen.
- Wird das jeweilige Wirtschaftsgut vor dem 30. Juni eines Kalenderjahres angeschafft, kann es in der Regel ein volles Jahr in dieser Periode abgeschrieben werden.
Tipp: Kurz vor Ende des jeweiligen Geschäftsjahres empfiehlt es sich, den eigenen Steuerberater zu konsultieren, welche Anschaffung noch Sinn ergeben könnten. Unter Umständen ist sogar das Rutschen in eine günstigere Steuerklasse möglich.
Steuern sparen Tipp #4: Steuerklasse beachten
Vor allem nach der Steuerreform 2016 besitzen die Steuerklassen eine besonders hohe Bedeutung. Die Anzahl der Klassen wurde nämlich signifikant erhöht. Statt den ehemals 4 Klassen existieren nun 7 verschiedene Steuerklassen. Dadurch muss diesem Punkt viel mehr Beachtung geschenkt werden. Es ist nämlich viel leichter möglich in eine höhere Klasse zu rutschen oder sogar in eine günstigere Einstufung zu fallen. Vielleicht rentiert es sich sogar den Umsatz absichtlich etwas einzuschränken oder mittels der zu vor dargestellten Methoden zu verschieben. Früher betrug schließlich der Unterschied zwischen der zweiten und dritten Klasse nur 6,71 Prozent. Heute beträgt der Unterschied zwischen der zweiten und vierten Klasse ganze 17 Prozent, obwohl wir uns im Bereich der gleichen Beitragsgrundlagen bewegen.
Steuern sparen Tipp #5: Gewinnfreibetrag ausnutzen
Während die Steuerklassen eher für Unternehmer mit wenig Gewinn wichtig sind, besitzt der Gewinnfreibetrag bzw. Investitionsfreibetrag eher hohe Bedeutung für Unternehmen mit viel Gewinn. Bis zu einem Jahresgewinn von derzeit 30.000 Euro wird nämlich der Freibetrag ganz automatisch wirksam. Erst bei höheren Gewinnen sind die getätigten Investitionen bedeutsam.
Wie lautet die Definition von begünstigten Wirtschaftsgütern?
Grundsätzlich ermöglichen alle Anlagegüter, die neu angeschafft wurden und über mindestens 4 Jahre abgeschrieben werden, eine Erhöhung des Gewinnfreibetrags. Gebäude können ebenfalls als Wirtschaftsgütern angesehen werden, aber es muss immer die Ausnahme der gebrauchten Güter beachtet werden. Dies kann vor allem bei der Anschaffung von alten Gebäuden ausschlaggebend sein.
Außerdem können bestimmte Wertpapiere zu den begünstigten Wirtschaftsgütern zählen, sofern sie über 4 Jahre im Unternehmen verbleiben. Ein gutes Beispiel hierfür wären Wohnbauanleihen. Durch den Ausschluss von gebrauchten Gütern und die Art der Wertpapiere wird klar, dass nur Anlagegüter zählen, de zu einer Stimulation der Wirtschaft beitragen.
Die Grenzen des Gewinnfreibetrages
Die grundsätzliche Staffelung der Freibeträge sieht folgendermaßen aus:
- Grundfreibetrag von bis zu 3.900 Euro bis 30.000 Gewinn
- Gewinne bis 175.000 Euro → 13 Prozent
- die nächsten 175.000 Euro Gewinn bis 350.000 Euro → 7 Prozent
- weitere 230.000 Euro Gewinn → 4,5 % Prozent
Demnach können bis zu einem Gewinn von 580.000 Euro Gewinnfreibeträge geltend gemacht werden. Wenn alle Stufen bis zu dieser Höchstgrenze entsprechend summiert werden, ergibt sich die folgende Rechnung:
3.900 Euro + 18.850 (145.000 * 0,13) + 12.250 (175.000 * 0,07) + 10.350 (230.000 * 0,045) = 45.350 Euro (= max. Freibetrag)
Weitere Informationen:
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/startseite-selbststaendige-unternehmen.html
https://www.trend.at/finanzen/geld-service/30-tipps-steuersparen-wie-sie-abgaben-282971