Natürlich ist inzwischen jeder Unternehmer darüber informiert, wie sehr es sich lohnt, Betriebskosten von der Steuer abzusetzen. Dahinter steckt die Gelegenheit, sinnvolle Investitionen in das eigene Business mit einem guten Gewissen in die Wege zu leiten. Doch wie weit reichen die Möglichkeiten, und was gilt es dabei zu beachten?
Büro und Büroeinrichtung

Bereits beim eigenen Arbeitsplatz beginnen die Möglichkeiten des steuerlichen Absetzens. Einerseits betrifft dies all das Material, welches für die Aufrechterhaltung des Betriebs unbedingt erforderlich ist. Viele Unternehmen sehen vor allem in ihrem ersten Jahr der Chance entgegen, zahlreiche Käufe bei der Steuer geltend zu machen. Da ihnen anfänglich jedoch die Erfahrung auf diesem Gebiet fehlt, werden Belege oft beiseitegelegt und verlieren dadurch ihren Wert. Wer deshalb vor der Gründung der eigenen Existenz steht, sollte sich den Grundsatz des Belege-Sammelns bereits in diesen frühen Tagen zu Herze nehmen.
Natürlich bietet sich nicht nur beim teuren Laptop die Gelegenheit, die eigene Ausgabe bei der Steuer anzugeben. Stattdessen summieren sich auch die vielen kleinen Ausgaben des Arbeitsalltags zu einem beträchtlichen Betrag. Dazu zählen zum Beispiel Druckkosten für Tinte und Toner. Auch die Bestellung im Internet bietet natürlich die Gelegenheit, an einen Beleg zu kommen.
Streitpunkt Dienstleistungen
Schon in der Vergangenheit wurde viel darüber diskutiert, wie sich das steuerliche Absetzen nun auf dem Gebiet der Dienstleistungen verhält. In der Tat ist es möglich, auch in diesem Bereich Ausgaben geltend zu machen. Dies gilt zum Beispiel für Renovierungs- und Modernisierungskosten, die anfielen, bevor das Büro überhaupt bezogen werden konnte. Selbst die Tapezierkosten lassen sich auf diese Weise nutzen, um die aktive Steuerlast in diesem Jahr zu senken.
Leider ist das Finanzamt nicht dazu bereit, die Arbeitskosten im vollen Umfang anzuerkennen. Stattdessen gilt der Bonus für jeweils 20 Prozent der angegebenen Lohnkosten. Noch schlechter sieht es im Hinblick auf das eingesetzte Material aus. Hier bietet sich nicht die Gelegenheit, einen steuerlichen Bonus geltend zu machen und von diesem zu profitieren.
Der Dienstwagen
Tatsächlich staunen viele junge Unternehmer, wie leicht es doch möglich ist, einen eigenen Dienstwagen bei der Steuer anzugeben. Denn obwohl dieser für die persönliche Arbeit nur selten notwendig ist, bietet sich die Gelegenheit, ein Fahrzeug mit dem Unternehmen zu verknüpfen. Es gibt die Möglichkeit, das Fahrzeug mit jeweils einem Prozent des Listenpreises anzusetzen. Bei einem Fahrzeugwert von 50.000 Euro wäre dies nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ein Vorteil von 500 Euro.
Alternativ kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden, um den eigenen steuerlichen Anspruch auf diese Art und Weise geltend zu machen. Allerdings ist es für diesen Zweck notwendig, über alle Fahrten Buch zu führen und dementsprechend genaue Aufzeichnungen vorzubehalten. Damit steht jedoch die Chance in Verbindung, wieder an einen Betrag von 0,25 Euro pro gefahrenem Kilometer zu kommen.
Letztendlich ist dies nur ein kleiner Ausschnitt der finanziellen Möglichkeiten, die Unternehmern auf dem Gebiet der Steuer offen stehen. So wichtig es ist, sich vor allem in der ersten Phase nach der Gründung auf das eigene Produkt zu konzentrieren, so lohnend sind die finanziellen Möglichkeiten auch in diesem Bereich.