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Das Magazin für Unternehmer und alle, die es werden wollen

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Selbstständig machen in Österreich – der große Ratgeber

Sie überlegen schon lange, haben ein gutes Konzept im Kopf, und möchten sich nun endlich den Traum der Selbstständigkeit erfüllen. Gerade am Anfang ist es schwierig, sich im Dickicht des Gründungsdschungels zurechtzufinden. Hier erwartet Sie neben einer kleinen Schritt-für-Schritt-Anleitung eine Vielzahl grundlegender Informationen, die Sie, je nach individuellem Startpunkt, Ihren finanziellen Voraussetzungen, Ihrer Branche und Ihrer Geschäftsidee nutzen können. Betrachten Sie diesen Artikel als eine Art groben Überblick über das, was Sie bereits vor einer Gründung wissen müssen, um sich bei Bedarf an die richtigen Stellen werden zu können.

11 Schritte ins eigene Unternehmen: Simple Schritt-für-Schritt-Anleitung für Unternehmensgründer

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  1. Idee entwickeln: https://www.bmwfw.gv.at/Wirtschaftspolitik/Standortpolitik/Seiten/VonderIdeezumKonzept.aspx
  2. Businessplan ausarbeiten: http://www.i2b.at/content.aspx?AID=8 oder https://apppool.wko.at/gs/app/GSBusinessplan.aspx
  3. Finanzplan ausarbeiten. Hilfe erhalten Sie dazu bei: gruenderservice.at
  4. Finanzierung aufstellen: https://www.aws.at (Auch Ihre Bank in das Vorhaben mit einbeziehen).
  5. Sich über die für Sie infrage kommende Rechtsform informieren und festlegen: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Unternehmensgruendung_Wahl_der_Rechtsform.html
  6. Gewerbe anmelden: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Verf24.pdf
  7. Meldung an das Finanzamt: https://www.usp.gv.at/…/Seite.470105.html
  8. UID-Nummer beantragen: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?s=U15
  9. Meldung an die SVA: http://esv-sva.sozvers.at/portal27/svaportal/content?contentid=10007.775657&portal:componentId=gtn54457904-440e-48ad-8523-2ea65e08159e&viewmode=content (unter „Gründerformulare“
  10. Geschäftskonto eröffnen

Tipp für EPUs: Im ersten Jahr ist es möglich, das Geschäftskonto als Privatkonto laufen zu lassen. So sparen Sie sich zumindest für ein Jahr die erhöhten Kontogebühren. Legen Sie sich außerdem ein Taggeldkonto an, auf welches Sie die Summen einzahlen, die an Finanzamt, SVA und Wirtschaftskammer fällig werden. So bewahren Sie sich selbst davor, gerade am Anfang zu viel Geld auszugeben, das sie dann für wichtige Zahlungen nicht zur Verfügung haben!

  1. Steuerberater anheuern: https://www.steuerberater.at

Ihre zukünftigen Anlaufstellen

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO)

Die Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien koordiniert die Zusammenarbeit von Landeskammern und Interessenvertretungen aller Gewerbetreibenden in Österreich. Sie kann als die einheitliche Stimme aller Gewerbetreibenden angesehen werden. Sie kümmert sich um Ihre Interessen, unterstützt und fördert Sie. Jeder österreichische Unternehmer ist zur Mitgliedschaft verpflichtet. Sie bezahlen, je nach Branche, einen individuellen Betrag an „Grundumlage“ und einen an „Kammerumlage“. Da sich die Beträge oft ändern, entnehmen Sie diese bitte direkt der WKO: https://www.wko.at/service/steuern/Kammerumlagen.html

Die WKO und die Wirtschaftskammern des Landes teilen sich in sieben Sparten:

  • Sparte Bank und Versicherung
  • Sparte Gewerbe und Handwerk
  • Sparte Handel
  • Sparte Industrie
  • Sparte Information und Consulting
  • Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Sparte Transport und Verkehr

Die Sparten unterteilen sich danach wieder in Fachgruppen und Fachverbände, Innungen und Gremien. Lassen Sie sich beim ersten Kontakt mit der Wirtschaftskammer gleich die Information über Ihre Zugehörigkeit geben. So können Sie sich bei speziellen Fragen Ihre Branche betreffend (wie beispielsweise über die Höhe der Grundumlage und der Kammerumlage) von vorneweg gezielter informieren. Sie wenden sich bei Unternehmensgründung an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.

TIPP: Informieren Sie sich gleich darüber, welche Möglichkeiten Ihnen durch Ihre Vertretung eröffnet werden. Für manche Branchen steht beispielsweise mit der Mitgliedschaft eine Versicherung zur Verfügung. Wenn Sie darüber jedoch nicht Bescheid wissen, wird Sie als Selbstständiger auch niemand darüber informieren!

Das wichtigste Angebot der WKO ist das Rechtsservice. Dieses können Sie jederzeit kostenlos nutzen:

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht
  • Mietrecht
  • Umweltrecht
  • Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht
  • Handelsrecht
  • Außenwirtschaftsrecht
  • Verkehrsrecht

TIPP: Nehmen Sie das Förderservice der Wirtschaftskammern in Anspruch! Hier können Sie beispielsweise Finanzierungs- und Fördersprechtage vereinbaren und sich zu folgenden Punkten eingehender informieren:

  • Förderprogramme für Betriebsgründer und Betriebsübernahmen
  • Investitionen und Beteiligungen
  • Umwelt- und Energieförderungen
  • Mitarbeiter und Lehrlinge – Ausbildung und Weiterbildung
  • Prämien für Forschung, Entwicklung und Innovation
  • Themenspezifische Förderangebote
  • Internationalisierung und Export

Sie können beim Förderservice der Wirtschaftskammern außerdem Workshops besuchen, sich mit anderen Gründern vernetzen und Sprechtage wahrnehmen.

Website: https://www.wko.at

Förderservice der WKO: https://www.wko.at/site/F-rderservice/start.html

Das Gründerservice der WKO

Dies ist ebenfalls eine sehr wichtige Einrichtung der WKO. Von der ersten Überlegung bis zur Nachbetreuung werden Sie durch das Gründerservice tatkräftig unterstützt. Wenden Sie sich zu allen Themen die Gründung betreffend getrost an das Gründerservice. Kann Ihnen diese Einrichtung nicht weiterhelfen, werden Sie an die richtige Stelle verwiesen.

TIPP: Nehmen Sie die Angebote zu Veranstaltungen und Workshops wahr und sichern Sie sich einen Informationsvorsprung.

Website: www.gruenderservice.at

Das RIZ (für Niederösterreich)

Als Gründer in Niederösterreich werden Sie vermutlich auch mit dem RIZ in Kontakt kommen. Dieses bietet niederösterreichweit kostenlose sowie kostenpflichtige Beratungen und Seminare für Gründer aus Niederösterreich an. Leider kann nicht jedes Bundesland mit einem vergleichbaren Service aufwarten. Wenden Sie sich als Gründer außerhalb Niederösterreichs an das Gründerservice der WKO.

TIPP: Mit einer Erstberatung beim RIZ können Sie eine kostenlose Anzeige über Ihre Neugründung in Ihrem Bezirksblatt (NÖN) schalten!

Website: http://www.riz.at

Das INiTS (für Wien)

Was für Niederösterreich das RIZ, ist für Wien das INiTS. Das Unterstützungsangebot ist hier sogar noch weitläufiger. In Zusammenarbeit mit der Universität Wien, der TU Wien und der Wirtschaftsagentur Wien werden hier jedoch lediglich akademische Gründer aus Wien gefördert. Das dafür mit finanziellen Mitteln von bis zu € 30.000,- Zuschuss oder Darlehen. Startups können bei INiTS persönliche und praktische Betreuung sowie Trainings erhalten.

Website: http://www.inits.at

Weitere landeseigene Einrichtungen zur Unterstützung von Gründern

  • Burgenland – Junge Wirtschaft: https://www.jungewirtschaft.at/jw/Burgenland/index.html
  • Kärnten – Wirtschaftsförderungsfonds: http://kwf.at/?inhalt=Startseite&id=1-0-0-0
  • Oberösterreich – KGG UBG: http://www.kgg-ubg.at
  • Salzburg- ITG: https://www.itg-salzburg.at/de/standortentwicklung/startup-salzburg/
  • Steiermark – Das Gründerland: http://gruenderland.st/service-fuer-gruenderinnen/
  • Tirol – Inncubator: http://inncubator.at
  • Vorarlberg – WISTO: http://www.wisto.at/de/
TIPP: Nehmen Sie ein Jungunternehmer Coaching in Anspruch: https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/Gefoerderte_Beratung__Jungunternehmer_innen-Coaching.html

Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA)

Das wird Ihr zukünftiger gesetzlicher Sozialversicherungsträger. Bei der SVA werden Sie nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) und dem FSVG (Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz) umfänglich kranken- und pensionsversichert. Die SVA hat in jedem Bundesland eine Landesstelle, in Niederösterreich gibt es zwei Servicestellen. Mehr über die gesetzliche Krankenversicherung erfahren Sie in unserem Artikel „Krankenversicherung für Selbstständige“.

Website: http://www.sva.or.at/portal27/svaportal/content?contentid=10007.713634&viewmode=content

Das Arbeitsmarktservice (AMS)

Das AMS unterstützt Sie ebenfalls bei der Umsetzung Ihres Vorhabens. Voraussetzung dafür ist eine vorliegende Arbeitslosigkeit. Bei einer guten Gründungsidee und vorliegender Qualifikation sowie persönlicher Eignung entscheidet das AMS, ob Sie förderungsfähig sind. Sie werden bis zu 6 Monate lang beim Aufbau Ihrer Firma gefördert, drei Monate vor der Gründung und drei Monate danach. In dieser Zeit haben Sie weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld.

In den meisten Fällen werden Sie für Coaching, Beratung und Betreuung an eine externe Stelle verwiesen. Diese ist für Niederösterreich beispielsweise das PPC-Training. Dieses bietet bis zu zwei Jahre nach Gründung weiterhin Hilfestellung und Betreuung an.

Website: http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/foerderungen/unternehmensgruendungsprogramm

Coaching- und Gründungsberatungspartner: http://www.ppctraining.at

Die Bezirkshauptmannschaft (BH)

Diese österreichische Behörde übernimmt diverse Aufgaben zur Verwaltung des politischen Bezirks. Um Ihr Gewerbe anzumelden, müssen Sie sich mit der Bezirkshauptmannschaft Ihres politischen Bezirks in Verbindung setzen. Hinweis: Nehmen Sie zur Anmeldung das Formular NeuFÖG mit!

Hinweis: Wenn sich Ihr Firmensitz in Wien befindet, können Sie die Gewerbeanmeldung online vornehmen: https://www.gisa.gv.at/at.gv.wien.fshost-gisa-at/user/formular.aspx?pid=f3cbbd2e05c54d8d889b1bddcb648fa2&pn=Bebb476a7b4514f0b90abff604e4e5fda

Hier finden Sie auf der Seite der WKO mehr Informationen zur Gewerbeanmeldung: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Gewerbeanmeldung-Ueberblick.html

Website: http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=strafbehoerden-datenschutz

Das Finanzamt

Die Behörde, die für die Finanzverwaltung zuständig ist, ist das Finanzamt. Sie ist eine Einrichtung vom Bundesministerium für Finanzen. Sie können Ihre Finanzen über das Onlineportal verwalten, das Ihnen jederzeit, ohne Installation einer Software, zur Verfügung steht. Im Übrigen wird auch Ihr Steuerberater Zugriff auf dieses Portal haben. Mit ihm gemeinsam haben Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben zu jeder Zeit unter Kontrolle.

ACHTUNG! Nachdem Sie die Gewerbeanmeldung bei Ihrem zuständigen Magistrat auf der BH abgegeben haben, haben Sie einen Monat Zeit, um sich beim Finanzamt anzumelden! Dazu verwenden Sie das Formular Verf24: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Verf24.pdf

Sie erhalten dann nach einiger Zeit eine Steuernummer zugeteilt. Diese begleitet Sie auf vielen Behördenwegen. Sie muss auch bei Zahlungen, die Sie ans Finanzamt leisten, angegeben werden.

Hinweis: Eine UID-Nummer müssen Sie beim Finanzamt gesondert beantragen.

 

Wann brauche ich eine UID-Nummer?

Unternehmen mit Sitz in der EU, die eine Umsatzsteuer abführen müssen, benötigen verpflichtend eine UID-Nummer. Das gilt für alle Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen ab der Erwerbsgrenze von 11.000,- Euro im Jahr verkaufen. Wenn Sie ein Unternehmen mit UID-Nummer führen, sind Sie zur Ausweisung der Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen verpflichtet. Dafür dürfen Sie bei der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung auch vorsteuerabzugsfähig. Aus der Regelung ausgeschlossen sind:

  • Pauschalierte Land- und Forstwirte
  • Kleinunternehmer
  • Vereine

Die UID-Nummer beantragen Sie mit dem Formular U15: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?s=U15

Der Erhalt des Bescheids vom Finanzamt kann bis zu ein Monat, in manchen Fällen sogar länger, dauern.

TIPP (auch für nebenberuflich Selbstständige): Wer die Kleinunternehmerregelung mit UID-Nummer im Ausland in Anspruch nimmt, für den gilt die Grenze von 11.000 Euro nicht mehr. Mehr dazu: https://www.wko.at/service/steuern/UID-Nummer_einfach.html

Website Finanzamt: https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/

Weitere Einrichtungen und hilfreiche Stellen, mit denen Sie zu tun haben werden / könnten

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Es gibt kaum etwas spannenderes als ein Startup zu gründen. Quelle: bigstockphoto.com – Stockfoto-ID: 91307648 Copyright: dolgachov

Nachdem Sie nun Ihre wichtigsten Anlaufstellen kennen, möchten wir Ihnen weitere hilfreiche Einrichtungen nennen und Seiten aufzählen, mit denen Sie unweigerlich zu tun haben werden:

Online Behördenwege

Nutzen Sie als Unternehmer die Möglichkeit, so gut wie alle Behördenwege online erledigen zu können. Die wichtigste Unterseite ist in diesem Fall diese: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/k17/Seite.170000.html

Sie finden hier beispielsweise die für Sie als Jungunternehmer wichtigen Erklärung gemäß Neugründungs-Förderungsgesetz. Noch bevor Sie gründen, sollten Sie diesen Antrag ausfüllen und von der Wirtschaftskammer absegnen lassen. Mit diesem Formular NeuFOE2 sind Sie von der Zahlung gewisser Gebühren, Steuern und Abgaben befreit. Diese sind vor allem:

  • Gewerbeanmeldegebühr
  • Ansuchen um individuelle Befähigungen
  • Ansuchen und Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage
  • Gerichtsgebühren für Eintragung ins Firmenbuch

INFO: Wird Ihr NeuFÖG-Antrag bewilligt, können Sie sich, je nach Bundesland, gewisse Kosten ersparen, die direkt mit dem Verfahren der Gründung zusammenhängen.

Formular NeuFÖG: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/NeuFoe2.pdf

Bürgerkarte und Handysignatur

Mit der Bürgerkarte oder der Handysignatur können Sie schnell und einfach Ihre Identität nachweisen und ersparen sich auf diese Weise viel Zeit durch Behördenwege. Wenn Sie sich für die Bürgerkarte entscheiden, können Sie sich Unterstützung nur in Verbindung mit einem Kartenlesegerät erwarten. Entscheiden Sie sich daher lieber für die Handysignatur. Während Sie über help.gv oft nur das Formular ausdrucken, ausfüllen und wegschicken können, ist es mit der Handysignatur möglich, dieses gleich online auszufüllen und zu signieren. Sie glauben gar nicht, wie viel Zeit Sie sich damit sparen können!

Website: https://www.buergerkarte.at

Bundesministerium für Finanzen

Das ist die oberste Behörde der österreichischen Finanzverwaltung. Sie ist in erster Linie für die Einhebung der Steuern verantwortlich. Besonders erwähnenswert sind die Berechnungsprogramme des Bundesministeriums, die Ihnen sowohl als Gründer als auch als erfolgreicher Unternehmer eine gute Hilfestellung bieten:

  • Lohnnebenkostenberechnung: https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/#nebenkosten
  • Lohnsteuertabellen und -berechnung: https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/#lst
  • Einkommenssteuertabellen und -berechnung: https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/#est
  • Berechnung des Gewinnfreibetrages: https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/#gewinnfreibetrag
  • Alle Berechnungsprogramme auf einen Blick: https://www.bmf.gv.at/services/berechnungsprogramme/berechnungsprogramme.html

Weiters finden Sie auf der Seite des BMF das Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung, die Sie als Unternehmer mit UID-Nummer abzugeben haben. Gute Information betreffend Umsatzsteuervoranmeldung finden Sie dazu auf der Seite der WKO: https://www.wko.at/service/steuern/Die_Umsatzsteuervoranmeldung_(UVA).html

USP – Das Unternehmensserviceportal des BMF

Dieses möchten wir gesondert anführen, weil es einen besonders hohen Stellenwert einnimmt. Es handelt sich dabei um das zentrale Internetportal der österreichischen Bundesregierung für Unternehmer. Dort können Sie sich beispielsweise bei ELDA Online, dem elektronischen Austausch mit der SVA, anmelden. Voraussetzung dafür ist eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur. Weitere Möglichkeiten sind hier das SVA-Beitragskonto für Versicherte, mit dem Sie Ihre Beitragsvorschreibungen online einsehen können. Außerdem finden Sie hier Formulare zu Themen, die Ihre Gründung betreffen. Beispielsweise der Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung, die Bestellung eines Geschäftsführers, den Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung, den Antrag auf Betriebsanlagengenehmigung oder das Formular zur Geschäftslokalanmeldung für Wien.

Daneben stellt dieses Portal eine umfassende Sammlung an wichtigen Informationen für Gründer zusammen, welche Fragen zu folgenden Themen beantwortet:

  • Steuern
  • Laufender Betrieb
  • Mitarbeiter
  • Gesundheit und Sicherheit
  • Umwelt und Verkehr
  • Außenwirtschaft
  • IT und geistiges Eigentum

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen

TIPP: Für alle Gründer bietet das USP kostenlose Apps an, die Sie beim Schritt in die Selbstständigkeit begleiten. Dazu gehört das GründerNavi und das Startup-Quiz: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/96054.html

Empfehlung: Suchen Sie bei Fragen rund um Ihr Gewerbe zunächst das Onlineportal des USP auf.

Website: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Dieses Ministerium übernimmt unter anderem Aufgaben in den Bereichen der Wirtschaftspolitik, Gewerbe und Industrie. Besonders interessant für Sie als Gründer: Es ist zuständig für

  • Das Handelsrecht
  • Das Gewerberecht
  • Angelegenheiten des Ladenschlusses
  • Die Austria Wirtschafsservice Gesellschaft AWS, welche für unternehmensbezogene Wirtschaftsförderungen zuständig ist

Website: https://www.bmwfw.gv.at/Seiten/default.aspx

Die Austria Wirtschafsservice Gesellschaft AWS

Die österreichische Förder- und Finanzierungsbank des Bundes kann Ihnen eine Hilfestellung bei der Finanzierung Ihres Vorhabens bieten. Gefördert werden:

  • Junge Unternehmen
  • Wachsende Unternehmen zur Sicherung des Standortes und der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen

Angebote des AWS:

  • PreSeed Vorgründungsfinanzierungen
  • SpeedFinancing zur schnellen Finanzierung von StartUps
  • Impulse XS, Impulse XL, Impulse LEAD zur Förderung von Unternehmen der Kreativindustrie
  • Management auf Zeit für das Zurverfügungstellen von externen Experten für Fragen bezüglich Finanzen, Vertrieb und Technik.

Hier finden Sie außerdem die i2B Lernplattform, die Ihnen dabei hilft, Ihren Businessplan zu erstellen: http://www.i2b.at/landing_aws.aspx

INFO: Unabhängige Studien belegen, dass Unternehmer, die einen Businessplan erstellt haben, erfolgreicher in die Selbstständigkeit starten.

Sie melden sich einfach an, erstellen Ihren Businessplan und reichen diesen online ein. Innerhalb von fünf Kalenderwochen erstellen Experten schriftliche Fachfeedbacks für Sie. Eine neuerliche Einreichung eines konkretisierten Businessplanes ist möglich. Sollte Ihre Businessidee besonders förderungsfähig erscheinen, können Sie am i2B Wettbewerb teilnehmen, bei dem Sach- und Geldpreise im Wert von 150.000 Euro zu gewinnen sind.

Website: https://www.aws.at

i2B – Die Businessplaninitiative des Bundes

Hier finden Sie neben der Unterstützung bei der Erstellung Ihres Businessplans noch andere Hilfestellungen für Gründer:

  • Handbuch „Gründen mit Konzept“: http://www.i2b.at/content.aspx?AID=8
  • Planungstool „Plan4You Easy“: https://www.gruenderservice.at/site/gruenderservice/planung/Businessplan-Software_Plan4You_Easy_NEU_.html
  • Tool „Zahlen im Griff“ zur Detailberechnung von Arbeitnehmer-, KFZ-Kosten und Privatausgaben: http://www.i2b.at/content.aspx?AID=10
  • „Keine Angst vor dem Businessplan“: http://wkwicfo8.wkw.at/bilder/d4/BusinessPlanHandbuch2010.PDF?1704
TIPP: Auf der Seite finden Sie außerdem den Brutto-Netto-Rechner, der Ihren Nettobezug nach Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer berechnet.

Website: http://www.i2b.at/content.aspx?AID=8

WIFI Österreich

Das Wirtschaftsförderungsinstitut ist eine Organisation zur Erwachsenenbildung und Teil der WKO. Für Sie als Gründer sind möglicherweise die kostenpflichtigen EPU-Trainings für Jungunternehmer interessant. http://www.wifi.at/Für%20Unternehmer/EPU-Spezial/EPU

Auf der Seite des WIFI finden Sie eine große Anzahl an für Sie als Gründer wichtige Publikationen und Online-Tools zu Themen wie:

  • Chancen, Trends, Innovation
  • Kalkulation und Finanzierung
  • Umwelt und Energie
  • Arbeitswelt

Überblick über die Angebote an Publikationen und kostenlosen Online-Tools: http://www.wifi.at/Für%20Unternehmer/WIFI%20Unternehmerservice/WIFI%20Unternehmerservice

Auflistung der Publikationen und Online-Tools: https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/Publikationen,_Tools_Downloads_des_WIFI_Unternehmerservice.html

Website: http://www.wifi.at/start

Nebenberuflich selbstständig

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Auch wer sich nebenberuflich selbständig macht, hat einiges zu bedenken. Quelle: bigstockphoto.com – Stockfoto-ID: 186130528 Copyright: g_peshkova

Wer sich nebenberuflich selbstständig machen möchte, muss ebenfalls alle angegebenen 11 Punkte berücksichtigen. Auch die vielzähligen Unterstützungen und Förderstellen können großteils in Anspruch genommen werden.

Folgende Punkte haben Sie als nebenberuflich Selbstständiger zu berücksichtigen:

  • Ihr Arbeitgeber kann Ihnen unter gewissen Umständen die Selbstständigkeit untersagen. Diese Umstände betreffen das „Konkurrenzverbot“. Wenn Sie sich als Angestellter im selben Geschäftszweig nebenberuflich selbstständig machen wollen, brauchen Sie grundsätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung Ihres Dienstgebers. Mehr dazu: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Konkurrenzverbot_-_Konkurrenzklausel.html
  • Beamten kann jede selbstständige Nebenbeschäftigung untersagt werden, sofern sie ihm an der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben behindern. BDG § 56: https://www.jusline.at/56_BDG.html
  • Sobald Ihre nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte 730,- Euro überschreiten, sind sie verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
  • Sobald Ihre lohnsteuerpflichtigen Einkünfte 12.000,- Euro überschreiten, muss jeder noch so kleine Betrag, den Sie sie als Selbstständiger im Nebenberuf erwirtschaften, in einer Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
  • Wer als Kleinunternehmer tätig ist, muss nicht zwingend eine UID-Nummer beantragen. Mehr zur Kleinunternehmerregelung finden Sie hier: https://www.wko.at/service/steuern/Kleinunternehmerregelung-oesterreich.html

Weitere Informationen:

  • Versicherungen für Unternehmer: http://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/sysPages/de.html
  • Informationen zur Aufbewahrungspflicht und Buchhaltung: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/betriebliches-rechnungswesen/br-aufbewahrungspflicht.html
  • Steuerinfos und -tipps: https://www.bmf.gv.at/steuern/startseite-steuern.html
  • Gründungsleitfaden der Uni Graz: https://static.uni-graz.at/fileadmin/sowi-institute/Unternehmensfuehrung/Gründungsleitfaden/Dokumente/Gruendungsleitfaden_gesamt.pdf
  • Mein Unternehmen mit Zahlen im Griff: https://www.wko.at/site/i2b-vorarlberg/Vortag-Mein-Unternehmen-mit-Zahlen-im-Griff.pdf
  • Strategische Planung und Wettbewerbsanalyse: https://www.lindeverlag.at/titel-521-521/businessplan_professionell-4796/titel/e/leseprobe/E00183.pdf
  • Crowdfunding als eine weitere Form der Finanzierung: https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/Crowdfunding_fuer_oesterreichische_Unternehmen.html

Weitere Förderstellen und Unterstützungsangebote

Der Mikrokredit

Wer ein Unternehmen gründen oder sein bestehendes Unternehmen erweitern möchte, kann sich über den Mikrokredit des Sozialministeriums einen Kleinkredit in einer Höhe bis € 12.500,- zu guten Konditionen holen. Für die Bewilligung der Förderung muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie sind beschäftigungslos.
  • Sie sind von Beschäftigungslosigkeit bedroht.
  • Sie sind atypisch beschäftigt.
  • Sie sind bereits selbstständig, aber nur für wenige Auftraggeber tätig, oder Sie müssen Investitionen vornehmen.
  • Sie sind am Beschäftigungsmarkt benachteiligt.
  • Sie sind von Armut betroffen oder bedroht.
  • Sie haben ein Insolvenzverfahren mit vollständiger Tilgung der Restschulden abgeschlossen.
  • Sie haben keinen bzw. einen erschwerten Zugang zum Kreditmarkt.

Website: http://www.dermikrokredit.at

Wichtiger Hinweis: Die hier bereitgestellten Beiträge und Informationen dienen ausschließlich der Unterhaltung und Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Unsere Inhalte sind nicht als Beratung gedacht. Jede Umsetzung von Empfehlungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Artikel ersetzen keine rechtliche Beratung. Bei spezifischen Anliegen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachexperten.
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