Wenn der Kunde nicht zahlt, kann das Kleinunternehmer und EPUs in eine finanzielle Krise stürzen. Es gibt Wege, um das Risiko eines Zahlungsausfalles zu minimieren. Ist es aber einmal passiert, können Sie den ausstehenden Betrag einfordern. Welche Mittel Sie nutzen können, um doch noch an Ihr Geld zu kommen, erklären wir Ihnen hier ebenso, wie die Möglichkeiten, die Sie haben, um sich schon im Vorfeld dagegen abzusichern.
Gehen sie kein Forderungsausfallrisiko ein
Jeder, der seine Dienstleistungen oder Waren über das Internet anbietet, weiß, welche Chancen im weltweiten Netz schlummern. Aber überall dort, wo sich Chancen ergeben, tauchen auch immer Risiken auf. Deshalb ist gerade im Internet besondere Vorsicht geboten.
Um sich vor einem Zahlungsausfall zu schützen, ist es ratsam, gerade bei Neukunden eine der folgenden Zahlungsmodalitäten festzusetzen:
Vorauskasse
Für den E-Commerce-Manager ist die Vorauskasse die sicherste Zahlungsmodalität. Kunden meiden diese aber. Und das auch mit gutem Grund. Auch sie müssen sich gegen Internetbetrügereien schützen. Laut der Studie „Erfolgsfaktor Payment“1 der ibi research GmbH an der Universität Regensburg brechen 79% der Kunden den Bestellvorgang ab, wenn Vorauskasse die einzige Zahlungsmöglichkeit ist.
Nachnahme
Die Bezahlung per Nachnahme ist für den E-Commerce-Manager mit einem geringen Risiko eines Forderungsausfalles verbunden. Auch Kunden akzeptieren diese Zahlungsmodalität gerne. Leider handelt es sich dabei um ein relativ teures Verfahren, da es nicht vom Bestellwert abhängig ist. Das heißt, auch bei geringem Warenwert kostet das Verfahren dieselbe Nachnahmegebühr.
PSP Payment Service Provider
Ebenfalls sehr sicher ist das Zahlungsverfahren via PSP. Payment Service Provider wie beispielsweise Wirecard haben sich auf die sichere Transaktionsabwicklung spezialisiert, und bieten dafür unternehmenseigene Lösungen an, um die Verkaufskanäle des jeweiligen Shops zu erweitern. Dieser Dienst ist eindeutig auch für den Kunden von Vorteil. Er wählt bequem zwischen unzähligen Zahlungsarten. Einziger Nachteil: Der E-Commerce-Manager hat die damit verbundenen Fixkosten zu tragen.
Wallets
Wallets bieten sichere Online-Bezahlungssysteme an. Weitere Bezeichnungen dafür können sein:
- Cyberwallet
- Digital Wallet
- E-Wallte
- KWallet
- Online-Geldbörse
Unter solchen Online-Bezahlsysteme versteht man zum Beispiel Kreditkarten und M-Payment, bei dem via Smartphone oder Tablet bezahlt wird.
Mehr zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Zahlungsmodalitäten im E-Commerce erfahren Sie in einer Schriftenreihe des Wirtschaftsförderungsinstitutes: „Leitfaden E-Marketing & E-Commerce“, zur Verfügung gestellt von der Wirtschaftskammer Österreich.
Mein Kunde zahlt nicht! Der schlimmste Fall ist eingetreten. Was nun?
Ihr Kunde zahlt nicht. Sie halten sich an die gesetzlichen Regelungen und mahnen mit einer Nachfrist von einer Woche. Aber der Kunde zahlt auch nach nochmaliger Aufforderung nicht. Sie stellen eine zweite Mahnung aus, welche Sie als eingeschriebenen Brief versenden. Diese vergebühren Sie bereits mit Mahnspesen. Die Mahnspesen dürfen Sie einheben, da Sie diese, vorausschauend wie Sie sind, mit dem Kunden vereinbart haben.
Wie hoch dürfen die Mahnspesen ausfallen?
Unterschieden wird hier zwischen B2B– und B2C-Geschäften, also Geschäften, die mit Nicht-Verbrauchern, oder aber mit Verbrauchern abgeschlossen werden. In Österreich dürfen bei Unternehmergeschäften 40,- Mahnspesen eingehoben werden.
Lesen Sie mehr darüber auf der Informationsseite der WKO, „Zahlungsverzug des Geschäftspartners“: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Zahlungsverzug_des_Geschaeftspartners_-_FAQs.html
Die Höhe der Mahngebühren sind in Österreich nicht gesetzlich geregelt. Bei B2C-Geschäften ist vor allem die Verhältnismäßigkeit gegenüber dem geschuldeten Betrag ausschlaggebend. Das Gesetzt sieht lediglich vor, dass die „Mahnkosten in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, notwendig und zweckentsprechend sein müssen“. Lesen Sie dazu einen Entscheidungstext des Landesgerichts Salzburg4. Eingehoben werden dürfen Zinsen, Mahnspesen und die Kosten für das Inkassobüro.
Der Inkassoauftrag
Hat der Kunde die offene Forderung noch immer nicht bezahlt, bleibt Ihnen nur die Option, ein Inkassobüro einzuschalten. In Österreich können Sie den Inkassoauftrag an verschiedene Unternehmen übergeben. In einigen Fällen geht das auch online, wie beispielsweise beim IS Inkasso Service aus Linz. Das jeweilige Inkassobüro informiert sich mittels Bonitätsprüfung darüber, ob sich eine Forderung durch Inkasso lohnt, und unterstützt Sie im Falle guter Erfolgsaussichten bei der Eintreibung Ihrer Forderungen beim Schuldner.
Auch die Österreichische Post übernimmt die Inkassodienstleistung für Sie, jedoch nur für Forderungen im Inland. Für Forderungen im Ausland brauchen Sie ein Inkassobüro, das sich auf internationale Außenstände spezialisiert hat. Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit Inkassodeckung. Hier gibt es auch Versicherungen, die spezielle Pakete für EPUs geschnürt haben. Weiters können Sie eine Mitgliedschaft beim Alpenländischen Kreditorenverband (AKV Europa) abschließen, um zahlreiche unterstützende Maßnahmen wie kostenfreie Bonitätsprüfung und Eintreibung Ihrer Forderungen in Anspruch nehmen.
https://www.post.at/geschaeftlich_branchenloesungen_mein_postauftrag.php
Gerade im Internet sollten Sie Forderungsausfallrisiken wenn möglich vermeiden. Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, überprüfen Sie Ihre Zahlungsmodalitäten. Wenn der Kunde trotzdem nicht zahlt, holen Sie sich Unterstützung durch ein auf Inkasso spezialisiertes Unternehmen.