Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle können für Unternehmen existenzbedrohende Folgen nach sich ziehen. Um das Risiko zu minieren, sind Arbeitsschutzmaßnahmen ein elementares Thema. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz umfasst alle dafür relevanten Vorschriften. Die Erste Hilfe am Arbeitsplatz spielt eine entscheidende Rolle. Was Arbeitgeber dabei beachten müssen, ist Thema dieses Ratgebers.
Die Ausrüstung für den Ernstfall
Damit in der Not Verletzten schnell geholfen werden kann, braucht es eine Erste-Hilfe-Ausrüstung. Welchen Umfang das Equipment aufweisen muss, hängt von der Zahl der Beschäftigen und der potenziellen Gefährdung ab. Um diese zu beurteilen, ist die Evaluierung ein nützliches sowie vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Instrument.
Wir haben einige Fakten zum Erste-Hilfe-Koffer arrangiert:
- Norm: Sie unterliegen der ÖNORM Z 1020
- Verpackung: Der Inhalt muss in einer staubdichten Verpackung aufbewahrt werden und jederzeit gebrauchsfertig sein
- Platzierung: Erste-Hilfe-Kästen sind an leicht zugänglichen Plätzen aufzubewahren und zu kennzeichnen, damit sie auch neue Mitarbeiter schnell finden
- Information: Notrufnummer, Namen der Ersthelfer und eine Anleitung zur Ersten Hilfe müssen in unmittelbarer Nähe zum Erste-Hilfe-Zubehör platziert werden
Zur Beschaffung sind ausschließlich namhafte Hersteller zu wählen, welche die DIN Vorschrift der Berufsgenossenschaften erfüllen. Die online verfügbare und umfangreiche Erste Hilfe-Ausstattung bei Engelbert Strauss entspricht den Normen und wurde teilweise um berufsspezifisches Zubehör ergänzt. Darunter Kühlsprays, Kältekissen, Augenspülungen und spezielle Kompressen.
Welche Produkte ein Verbandskasten mindestens enthalten muss, verrät die Tabelle:
Inhalt | Hinweise |
Splitterpinzette aus Metall | 8 cm, rostfrei |
Rettungsdecke | Foliendicke 12µm, 210 cm x 160 cm, aluminiumbedampft |
Fingerlinge | mit Haltebändern |
Medizinische Einmalhandschuhe | gemäß Ö–NORM EN 455-1, -2 |
Einmalbeatmungsbehelf | – |
Verbandschere | gemäß ÖNORM K 2121 |
Fixierbinde | selbsthaftend, 8 cm x 4 m |
Momentverband groß | Binde 10cm x 3m, mit Wundkissen 10×10 cm, steril verpackt |
Momentverband mittel | Binde 8cm x 3m, mit Wundkissen 8×10 cm, steril verpackt |
Fingerschnellverband | elastisches Band inklusive Wundkissen (3×3 cm) |
Elastische Mullbinden (unbeschichtet) | 6cm x 4m, staubdicht verpackt |
Elastische Mullbinden (unbeschichtet) | 8cm x 4m, staubdicht verpackt |
Elastische Mullbinden (unbeschichtet) | 10cm x 4m, staubdicht verpackt |
Wundauflage / Saugkompresse | nicht fasernd, erkennbare Wundseite, steril verpackt |
Pflasterstrips | 6×1,9 cm, staubdicht verpackt |
Wundschnellverband | 6×10 cm, staubdicht verpackt |
Verbandtuch | 40×60 cm, nicht fasernd, erkennbare Wundseite, steril verpackt, Mindestsaugkapazität 100 g H2O |
Heftpflaster Spule | inklusive Seitenscheiben + Schutzring, 2,5cm x 5m |
Dreiecktücher | gemäß ÖNORM K 2122 |
Die Ersthelfer
Die Bestellung eines beziehungsweise mehrerer Ersthelfer (w/m) ist in Arbeitsstätten ab einem Arbeitnehmer Pflicht. Abhängig von der Beschäftigtenanzahl steigt die erforderliche Zahl der Ersthelfer. Auch potenzielle Unfallgefahren haben Einfluss auf die Menge. Um die Summe aller Angestellten zu ermitteln, müssen sämtliche Arbeitnehmer einbezogen werden. Auch Teilzeitbeschäftigte, Schichtarbeiter oder geringfügig Beschäftigte. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Ersthelferanzahl muss während der kompletten Arbeitszeit (betriebsüblich) anwesend sein.
Die Ausbildungskosten werden von den Unternehmen getragen. Sobald ein Betrieb fünf ArbeitnehmerInnen beschäftigt, müssen Ersthelfer einen Kurs von Minimum 16 Stunden besuchen. Auf der Internetpräsenz des Österreichischen Roten Kreuzes können sich Betriebe über den Erste Hilfe Grundkurs informieren, der „als Nachweis für die erfolgte Ausbildung (im Ausmaß von mind. 16 Stunden) im Sinne §40 AStV für betriebliche Ersthelfer“ gilt, so das Rote Kreuz.
Während der Ausbildung sind angehende Ersthelfer von der Arbeit freizustellen. Eine Auffrischung der Kenntnisse ist seit 2015 vorgeschrieben. Liegt die Ausbildung erst zwei Jahre zurück, reicht ein vierstündiger Auffrischungskurs. Sind bereits vier Jahre vergangen, wird ein achtstündiger Kurs notwendig.
Rotes Kreuz gibt Tipps für Notfälle
Das Rote Kreuz hat online diverse Notfälle wie beispielsweise „Atem-Kreislauf-Stillstand“ oder „Starke Blutung“ aufgelistet und jeweils passende Tipps zur korrekten Vorgehensweise vermerkt. Die Anleitungen können im Ernstfall Leben retten. Im Video wird gezeigt, was beim Atem-Kreislauf-Stillstand zu tun ist:
Warum eine Betriebshaftpflichtversicherung bezüglich Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger durch Arbeitsunfälle sinnvoll sein kann, erklären wir ergänzend in diesem Ratgeber.
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