Neues Jahr, einiges neu: Unternehmer:innen müssen in Österreich 2025 ein paar Neuerungen beachten. Dazu gehören etwa die Themen Echtzeitüberweisungen, Umsatzsteuer, Homeoffice oder Dienstreisen.
Jahr für Jahr gibt es einige Neuerungen zu beachten. Auch 2025 ist in Österreich einiges neu. Wir haben die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Diese Dinge sind 2025 in Österreich neu:
Echtzeitüberweisung – rund um die Uhr und kostenfrei
Banken müssen Gutschriften künftig innerhalb von zehn Sekunden auf die Konten der Empfänger:innen bringen. Ab 9. Januar 2025 gilt das in der EU für den Empfang von Echtzeitüberweisungen in Euro. Ab 9. Oktober 2025 müssen die Banken das auch für Sendungen ermöglichen. Das Beste: Das Ganze soll rund um die Uhr funktionieren und gebühren frei sein.
Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuerpflicht angehoben
Ab 2025 wird in Österreich neu die Umsatzsteuerpflicht auf 55.000 Euro angehoben. Bisher betrug die Grenze 42.000 Euro. Künftig soll bei Überschreiten dieser Grenze die Steuerbefreiung nicht mehr rückwirkend entfallen, sondern nur für den Betrag, der über dieser Grenze liegt. Diese Kleinunternehmergrenze gilt übrigens auch für die Einkommensteuer.
Neue Steuerstufen ab 2025
Dazu passend auch die nächste Neuerung für Österreich 2025. Weil die sogenannte „Kalte Progression“ wegfällt, werden die Steuerstufen ab diesem Jahr wieder an die Inflation angepasst.
Und das sind die Steuerstufen ab 2025:
- Tarifstufe 13.308 Euro (0 Prozent)
- Tarifstufe 21.617 Euro (20 Prozent)
- Tarifstufe 35.836 Euro (30 Prozent)
- Tarifstufe 69.166 Euro (40 Prozent)
- Tarifstufe 103.072 Euro (48 Prozent)
Geringfügigkeitsgrenze
Auch nicht ganz unwichtig für Unternehmer:innen. Die Geringfügigkeitsgrenze wird von 518,44 Euro auf 551,10 Euro pro Monat angehoben. Damit steigen – bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosen- und Kinderbetreuungsgeld sowie Pension – auch die Zuverdienstgrenzen für Nebenverdienste.
Dienstreisen: Kilometergeldsätze erhöht
Wenn eine:r eine Dienstreise tut … kann er oder sie ab 2025 mit einem höheren Kilometergeld rechnen. Die Sätze für Pkw, Motorrad oder Fahrrad werden auf einheitlich 0,5 Euro erhöht. Das ist übrigens die erste Erhöhung seit 2011. Nebeneffekt: Das Fahrradfahren wird dadurch attraktiver. Bei Inlandsreisen steigt die Tagesgebühr auf 30 Euro (zuvor: 26,40 Euro). Die Nächtigungsgebühr klettert von 15 auf 17 Euro.
Steuererklärung fürs Homeoffice
Keine wirkliche Neuerung, aber ein guter Tipp für die Steuererklärung: Wer kein eigenes Arbeitszimmer hat, sollte laut Arbeiterkammer eine Pauschale ansetzen. Bis zu 300 Euro Kosten lassen sich für Mobiliar wie Sessel oder Tischlampe steuerlich abschreiben – wenn man mindestens 26 Tage pro Jahr im Homeoffice arbeitet. Ähnliches gilt für Arbeitsmittel, die als Werbungskosten abgeschrieben werden können. Geht es aber um digitale Geräte, müssen deren Anschaffungskosten um die Homeoffice-Pauschale gekürzt werden.
Weitere Informationen finden Sie bei meinbezirk.at.