Leider können Fehler während der Ausübung des eigenen Berufs jederzeit auftreten. Diese Fehler können dann sehr teuer ausfallen und ganze Existenzen, von Unternehmern und Kunden, vernichten. Die entsprechenden Versicherungen nehmen die Angst vor diesen immer drohenden Missgeschicken und manche Berufsgruppen besitzen sogar so viel Verantwortung über das Wohl anderer Menschen, dass sie eine Berufshaftpflicht abschließen müssen.
Welcher Beruf verpflichtet zur Berufshaftpflicht?
Unerfahrene Laien unterschätzen häufig die Verbreitung dieser Versicherungsprodukte in Österreich. Doch in vielen Fällen vertrauen Menschen ihr Vermögen oder ihre Gesundheit voller Zuversicht einem bestimmten Berufsstand an. Gerade dabei entsteht die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung. Die wichtigsten Berufsgruppen sind:
- Architekten
- Statiker
- Notare
- Rechtsanwälte und Mediatoren
- Ärzte, Pfleger und Masseure
- und Steuerberater
Aber auch in folgenden Gruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung ein gesetzliches Muss:
- Versicherungsmakler
- Wirtschaftsprüfer
- Unternehmensberater
- Ingenieure
- Dolmetscher
- Baumeister der verschiedensten Arten
- Wertpapiervermittler
- Reiseveranstalter und Vermittler
Tipp: Viele sogenannte freie Berufe sind von der Berufshaftpflichtversicherung betroffen. Als Faustregel kann vor allem die direkte Arbeit am Menschen gelten. Bei solch einer Tätigkeit ist eigentlich immer eine Absicherung notwendig.
Wovor schützt die Berufshaftpflichtversicherung?
Selbst dem sorgfältigsten Anwalt kann es passieren, die Deadline für das Einreichen von Dokumenten zu überschreiten. Dadurch kann ein empfindlicher Vermögensschaden für die Klienten entstehen. In diesen Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten, damit die Ausübung des Berufs für den Anwalt weiterhin möglich ist. Andernfalls würden viele dieser Schäden selbst große Kanzleien vernichten. Außerdem kommt der geschädigte Klient zu seinem Recht und muss weniger Nachteile fürchten. Dadurch können sich Kunden auch viel vertrauensvoller in die Rechtsberatung begeben.
Es ist zwar schwerer nachzuweisen als ein versäumter Abgabetermin, aber auch falsche Marktanalysen, die ein Unternehmensberater erstellt, können zu Schadenersatzansprüchen führen. Um ein überzogenes Beispiel für die Anschaulichkeit herbei zu ziehen, könnte ein Berater empfehlen, Surfboards im winterlichen Kühtai zu verkaufen. Vielleicht stützt er sich dabei auf die Verwendung von Woks in Eis-Rodelbahnen und einen daraus abgeleiteten, potentiellen Trend. Wenn jedoch keine Daten und Fakten diese Glaskugel-Leserei stützen und ein Unternehmer viel Geld mit seiner Investition verliert, entsteht ein Schadenersatzanspruch für den die Berufshaftpflichtversicherung bis zur Deckungssumme aufkommt.
Im medizinischen Bereich kann der Nachweis bezüglich eines ärztlichen Fehlers auch nicht leicht erbracht werden. Unsere Körper sind keine Maschinen und die richtigen Behandlung ist nicht immer absolut offensichtlich. Trotzdem sind gerade gesundheitliche Schäden besonders gravierend und ziehen eine unglaublich große Menge an Forderungen gegenüber den behandelnden Ärzten nach sich. Ohne eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung kann solch ein Einzelfall schnell für den reichsten Arzt zum Ruin werden und in diesem Fall würde auch der Patient keine finanzielle Vergütung erhalten. Deshalb macht auch in diesem Arbeitsfeld die verpflichtende Versicherung absolut Sinn.
Der vielleicht anschaulichste Fall für die hohe Bedeutung der Berufshaftpflichtversicherung ist der Fehler eines Architekten oder Statikers. Im schlimmsten Fall kann dadurch ein Gebäude einstürzen und viel Vermögensschäden aber noch mehr Schäden an Personen verursachen. Niemand möchte für solch ein Unglück verantwortlich sein. Die Kosten lassen sich ohne Versicherung aber nicht einmal annähernd stemmen. An dieser Stelle stellt sich auch sehr klar die Frage nach der Deckungssumme.
Wie hoch ist die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung?
Diese Frage stellen sich selbstverständlich viele Selbstständige in den freien Berufen. Doch auch in dieser Hinsicht existieren einige Vorgaben vom Gesetzgeber, die eine Orientierungshilfe bieten. Ein gutes Beispiel wäre die Novelle der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung für Baumeister aus dem Jahr 2013. Dort wird festgesetzt, dass Baumeister und verwandte Berufsgruppen mindestens eine Deckungssumme von 1 Millionen Euro im Einzelfall und den dreifachen Wert als Jahreslimit abschließen müssen. Sofern die Umsätze des Baumeisters 38,5 Millionen Euro pro Jahr übersteigen, muss die Deckungssumme im Einzelfall sogar 5 Millionen betragen. Bei Ärzten ist eine Mindestdeckungssumme von 2 Millionen Euro vorgesehen. Pro Jahr muss es sich auch für diese Sparte um den dreifachen Betrag handeln. Auf ähnliche Weise wird für jede Berufsgruppe ein Mindestbetrag vom Gesetzgeber vorgegeben.
Wie sieht es mit der Nachhaftung aus?
Ebenso wie die Höhe der Deckungssumme wird in Fachkreisen auch sehr hitzig das Thema Nachhaftung diskutiert. Dieser Begriff bezeichnet den Zeitraum, in dem das Risiko vom Versicherungsunternehmen, über die eigentliche Vertragslaufzeit hinaus getragen wird. Ein entstandener Schaden kann schließlich erst viele Jahre später zu Tage treten. Der damalige Versicherer und nicht das aktuelle Unternehmen muss dann einspringen. Bei manchen Berufsgruppen im rechtlichen Bereich (Notare, Rechtsanwälte und Mediatoren) gilt diese Nachhaftung sogar zeitlich unbeschränkt. Das zeigt die hohe Bedeutung dieser Klausel, die beim Abschluss unbedingt genau geprüft werden muss.
Wie viel kostet die Berufshaftpflichtversicherung?
Die Kosten für die gesetzliche Pflichtversicherung einzelner Berufsstände haltet sich im Vergleich zur Deckungssumme im Rahmen. Da alle Selbstständigen in diesen Sparten eine entsprechende Versicherung benötigen, können die Versicherungsgesellschaften das Risiko gut streuen. Je nach Berufsstand ist ein guter Versicherungsschutz bereits ab rund 250 Euro pro Jahr möglich. Demnach sind die Kosten vergleichbar mit einer Haushaltsversicherung für einen größere Familie und eine darin eingebundene Privathaftpflichtversicherung. Diese Ausgaben müssen bei der Ergreifung des Berufs aber in jedem Fall in den Finanzplan einkalkuliert werden, da bei den genannten Berufsständen keine Ausnahme von der Berufshaftpflichtversicherung existiert. Bei speziellen Branchen oder Deckungssummen sind die Kosten natürlich dementsprechend höher. Hier hilft nur ein ausführlicher Vergleich verschiedener Anbieter.
Tipp: Informieren Sie sich bei der örtlichen WKO nach entsprechenden Versicherungsprodukten. So können Sie Geld sparen und sich sicher sein, den vollen Schutz zu genießen. Dort bekommen Sie auch zusätzliche, kostenlose Beratung als Service für die Kammerumlage.
Neugründer, Freiberufler, Unternehmer: Alle, die in Österreich unternehmerisch tätig sind, sollten eine Betriebshaftpflicht im Gepäck haben. Denn nur, wer sich gegen alle wichtigen Risiken des unternehmerischen Handelns in optimaler Höhe wappnet, kann im Markt sicher und erfolgreich bestehen.
Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig für Sie?
Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt als sogenannte Schadenersatzversicherung. Sie schützt Unternehmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe, Freiberufler oder Industrie- und Produktionsbetriebe gegen gesetzlich begründete Haftpflichtforderungen von Dritten, und ist daher für alle unternehmerisch tätigen Personen sehr wichtig.
Tritt ein Schaden an Personen, Sachen oder Vermögen auf, prüft der Haftpflichtversicherer einerseits die Haftung des oder der Verursacher, wehrt unbegründete Forderungen der Kläger ab, und bezahlt im Schadensfall natürlich auch begründete Forderungen, falls ein Unternehmen zu Schadensersatzleistung gezwungen wird.
Gerade von vielen Freiberuflern und Kleinunternehmern wird die Notwendigkeit einer Betriebshaftplichtversicherung oft unterschätzt. Da Unternehmen für Fehler, die zu Schäden führen, in vielen Fällen mit ihrem vollen Kapital haften, kann eine Betriebshaftpflichtversicherung aber im Ernstfall sogar die Existenz retten.
Was deckt eine Betriebshaftpflicht – und was nicht?
Stellt sich für Sie als Unternehmer die Frage: Was genau umfasst eine Betriebshaftpflichtversicherung eigentlich?
Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter anderen durch ein Missgeschick oder durch selbst verursachte Fehler unbeabsichtigt zufügen. Hierbei gibt es vier zentrale Risikobereiche:
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Das Betriebsrisiko
Dies umfasst Schäden, die durch tägliche, betriebliche Arbeitsleistungen, meist also durch menschliches Handeln, verursacht werden können.
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Das Anlagenrisiko
Hier werden Schäden gedeckt, verursacht durch betriebliche Anlagen, also etwa durch den Betrieb von Arbeitsgeräten, Baugeräten oder Maschinen und Fahrzeugen.
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Das Produkthaftpflichtrisiko
Nicht selten und für Unternehmer oft immens kostspielig – Schäden, versursacht durch hergestellte mangelhafte Produkte.
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Das Arbeitsunfallrisiko
Schließlich der Schutz bei Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger, entstanden etwa durch Arbeitsunfälle.
Hierbei darf und sollte aber nicht unterschätzt werden, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung keinesfalls das unternehmerische Risiko selbst absichert. Beispielsweise sind bei einer
Betriebshaftpflicht nicht versichert:
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Gewährleistungsansprüche bei Mängeln
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Ansprüche vertraglicher Art
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Schäden bei bewusstem Zuwiderhandeln gegen Vorschriften und Gesetze
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Ansprüche aus unvermeidbaren Schäden oder höherer Gewalt
Wichtig: Denken Sie an die Deckungserweiterung
Unternehmen ist nicht gleich Unternehmen:
Viele Betriebshaftpflichtversicherungen umfassen in ihren Basisbedingungen lediglich einen gewissen Standardschutz. Dieser sollte – und muss sogar – entsprechend der Risikosituation des jeweiligen Betriebes oder des Gewerbetreibenden durch individuelle Bausteine erweitert werden. Nur so können Sie als Unternehmer für sich im Schadensfall einen wirklich bedarfsgerechten Versicherungsschutz sicherstellen.
In der Praxis erweisen sich folgende Erweiterungen der Deckungsleistungen oft als sinnvoll:
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Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden, die im Betriebsalltag bewusst und gewollt erfolgen
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So gennannte Allmählichkeitsschäden, also Schäden, die erst mit zeitlicher Verzögerung durch Handeln entstehen
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Be- und Entladeschäden, beispielsweise an fremden Kfz oder Eigentum
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Umweltsachschäden, auch allgemeiner Natur
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Schäden an in Verwahrung genommenen Sachen
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reine Vermögensschäden, etwa die Datenrekonstruktion bei EDV Anlagen
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oder auch Schäden an Mietsachen in- und außerhalb des Unternehmens
Was sollten Sie beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht beachten?
Bevor Sie sich für eine betriebliche Haftpflichtversicherung entscheidet, sollten Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Versicherer genau vergleichen.
Hier gibt es oft gewaltige Unterschiede:
Versicherer bieten oft Betriebshaftpflichtversicherungen zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die sich meist auch im Leistungsumfang deutlich unterscheiden. Wichtige Informationen, die Sie vor Abschluss einer Polizze auf jeden Fall einholen sollten, sind zum einen die Höhe der Deckungssumme, zum anderen sollten Sie auch die Frage geklärt, ob Mietschäden die beispielsweise durch Einwirkung von Feuer oder Wasser an Räumen und Gebäuden entstehen können, mit abgedeckt sind. Mietschäden an Arbeitsmaschinen, die auch Transportschäden einschließen, sollten idealerweise auch von der Versicherung übernommen werden.
Weiters prüfen Sie bitte, ob die Versicherung das sogenannte Bauherrenrisiko abdeckt, also für Schäden in einem Betrieb haftet, der häufig umgebaut, vergrößert oder modernisiert werden muss. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Versicherungsanbieter Ihrem Unternehmen bei betriebsbedingten Tätigkeiten – wie etwa Montage- oder Wartungsarbeiten im Ausland – einen adäquaten Versicherungsschutz gewährt.
Sind Sie mit Ihrem Unternehmen öfters auf Ausstellungen und Messen präsent, sollte Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zudem sicherstellen, dass dort entstandene Schäden in ausreichender Höhe reguliert werden. Und: Arbeiten Sie in Ihrem Betrieb häufig mit Betriebsfahrzeugen, sollten Sie vor Abschluss der Versicherungspolizze besonders darauf achten, dass Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, abgedeckt sind.
Was kostet Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Zuallererst richten sich die Kosten Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nach dem zu versichernden Risiko. Als mittelständischer Handwerker tragen Sie beispielsweise ein ungleich höheres Risiko für Personen- und Sachschäden, als ein Inhaber eines Journalistenbüros. Natürlich sind Ihre Kosten für die Betriebshaftpflicht im ersten Fall entsprechend höher.
Faktoren, die für die Berechnung der Kosten Ihrer Betriebshaftpflicht entscheidend sind:
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Betriebsart und berufliche Tätigkeit
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Anzahl Ihrer Mitarbeiter sowie Ihre Betriebsgröße
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Ihr erwirtschafteter Jahresumsatz
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Ihr gewählter Selbstbehalt
Entscheidend: Je höher Ihr Selbstbehalt mit dem Versicherer vereinbart wird, desto niedriger fallen Ihre Beiträge aus. Aber: Ein hoher Selbstbehalt bedeutet auch, dass Sie im Schadensfall eine höhere Summe selbst tragen müssen. Daneben ist auch die Höhe der Deckungssummen mitentscheidend für Ihren Versicherungsbeitrag. Allerdings sollten Sie gerade hier nicht sparen.
Weitere Informationen:
Betriebshaftpflichtversicherung – Risiken absichern für Unternehmer
Reisekosten für Unternehmer richtig abrechnen
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