EPUs und Kleinunternehmer stellen sich diese Frage so gut wie immer zu Beginn ihrer Selbstständigkeit: „Soll ich die Buchhaltung selber machen, oder soll ich sie doch lieber dem Steuerberater übergeben?“ Welche Vor- und Nachteile hat es, die Buchhaltung dem Steuerberater zu übergeben? Was müssen Sie wissen, wenn Sie die Buchhaltung selbst übernehmen? Lesen Sie hier dazu eine Erörterung.
Die Buchhaltung selber machen ist nicht schwer
EPUs sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die zwei Jahre nacheinander nicht mehr als 700.000,- Euro Umsatz zu verzeichnen haben, können auf die vereinfachte Buchführung zurückgreifen. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine sehr einfache Form der Buchhaltung. Der Unternehmer hat lediglich die Verpflichtung, geschäftliche Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen, und die Belege zu archivieren. Diese Form der Buchführung kann jeder schnell erlernen. Das Risiko von Falschbuchungen kann mit einer Buchhaltungssoftware auch relativ geringgehalten werden. In diesem Fall ist der kostenintensive Steuerberater nicht unbedingt notwendig. Sie können beispielsweise die Buchhaltung selbst erledigen, und der Steuerberater übernimmt lediglich die Jahresabrechnung für Sie. So sparen Sie sich den Kostenaufwand ein und sind trotzdem auf der sicheren Seite.
Ausnahme: Reverse Charge Rechnungen
Arbeiten Sie oft mit Kunden innerhalb der EU zusammen, kann es sein, dass Sie Reverse Charge Rechnungen (Umkehrung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) ausstellen müssen. Da es sich bei dieser Rechnungslegung um eine Spezialregelung im Umsatzsteuerrecht handelt, sollten Sie sich zumindest einmalig von einem Steuerberater beraten lassen.
Software zur Buchhaltung
Gerade in Österreich muss man bei der Auswahl der Buchhaltungssoftware darauf achten, Software auszuwählen die das österreichische Steuerrecht berücksichtigt. Ein sehr einfach zu bedienendes aber vollständiges System ist das von finanz.at.
Gerade für Einzelunternehmer und kleine Firmen bietet die Software von der Rechnungserstellung bis zur automatischen Umsatzsteuervoranmeldung alle notwendigen Features zu einem sehr günstigen Einstiegspreis. Eine gratis Variante ist ebenso verfügbar zum Testen.
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Bei doppelter Buchführung eher zum Steuerberater
Ab einem Jahresumsatz über 700.000,- Euro sind Unternehmer verpflichtet, mit der doppelten Buchführung zu arbeiten. Dabei werden alle geschäftlichen Tätigkeiten in zwei verschiedenen Konten – Soll und Haben – notiert. Zwei Bücher – das Grundbuch und das Hauptbuch – sind dabei zu führen. Auch hier kann eine Buchhaltungssoftware eine gewisse Vereinfachung bringen. Aufgrund der hohen Steuerlast, die ein Unternehmen mit doppelter Buchführung zu tragen hat, zahlt sich jedoch der Steuerberater aus. In diesem Fall ist es sinnvoll, dem Steuerberater auch die Buchhaltung zu übergeben.
Auf der sicheren Seite mit dem Steuerberater
Wenn Sie auf der sicheren Seite stehen wollen, dann übergeben Sie die Buchhaltung lieber an einen Steuerberater. Er haftet nämlich für seine Dienstleistungen. Wenn Sie die Buchhaltung selbst machen, haften Sie auch selbst dafür. Fehler können dabei ganz schön teuer werden.
Ganz ohne Steuerberater geht es nicht. Das gilt auch für Ein-Personen-Unternehmen. Sobald es um größere Beträge geht, und Sie eine hohe Steuerlast zu tragen haben, sollten Sie schon gar nicht auf den Experten verzichten. Er hat die fachliche Kompetenz, um Ihnen eine hohe Summe Bares ersparen zu können. Diese Meinung vertritt nicht nur die Redaktion von SalesBlog. Zwar ist die einfache Buchhaltung keine große Hexerei, aber auf der sicheren Seite sind Sie damit nicht. Gerade bei der komplizierten Verbuchung der Reverse Charge Rechnungen sollten Sie sich auch als Klein- und mittelständisches Unternehmen überlegen, ob Sie nicht doch lieber einmal etwas Geld in die Hand nehmen, um langfristig viel Geld zu sparen. Keine Angst: Die Honorarkosten halten sich bei kleinen Unternehmen mit geringem Umsatz im überschaubaren Rahmen. Diese richten sich nämlich nach den Einnahmen.