Eine kurz- oder mittelfristige Unterbrechung des Geschäftsbetriebes kann das gesamte Unternehmen ernsthaft gefährden. Aufträge werden zurück gezogen und Kunden wenden dem Unternehmer den Rücken zu. Gleichzeitig tickt weiterhin die Uhr der Kosten. Kreditraten müssen bezahlt werden und die Lebensführung wird durch eine Krankheit auch nicht wesentlich günstiger. Damit in diesen Ernstfällen nicht das böse Erwachen folgt, müssen die richtigen Versicherungspolicen abgeschlossen werden. Wie der Name schon sagt, schützt bei einer Betriebsunterbrechung die Betriebsunterbrechungsversicherung. Doch was sollten Selbstständige über dieses Versicherungsprodukt wissen, damit sie den richtigen Vertrag abschließen?
Welche Bestandteile besitzt eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Die Ursachen für eine Unterbrechung des Geschäftsbetriebes können vielfältig sein. Aus diesem Grund unterteilt sich der zugehörige Versicherungsschutz in verschiedene Bestandteile um dem individuellen Versicherungsnehmer einzelne Bausteine bei der Beratung zu bieten.
Bestimmte Risiken können im Einzelfall fokussiert werden:
- Elementarschäden
- Krankheit
- Maschinenschäden
Was wird durch den Bestandteil Elementarschäden abgedeckt?
Dieser Teil des Schutzes deckt viele der klassischen Risiken ab. Zwei gute Beispiele wären ein Einbruch in den Betrieb oder ein Wasserschaden dort. Im ersten Fall können wichtige Maschinen bzw. Geräte beschädigt oder gestohlen werden. Bis diese Gegenstände neu angeschafft wurden, können keine Kundenaufträge mehr bearbeitet werden, was zu einem wesentlichen Ausfall von Deckungsbeiträgen und Cashflow führt. Außerdem behindern vielleicht die polizeilichen Ermittlungen den Betriebsalltag. Ähnlich langwierig können die Aufräumarbeiten nach einem Wasserschaden sein. In beiden Fällen und in den folgenden Situationen sorgt die Betriebsunterbrechungsversicherung für eine Fortführung des Cashflows:
- Sturm
- Hagel
- Schnee
- Felssturz
- Erdrutsch
Wie schützt die Betriebsunterbrechungsversicherung Einzelunternehmer und Freiberufler?
Dieser zweite Schutz ist für beinahe 60 Prozent aller Unternehmer in Österreich besonders wichtig. Denn ungefähr dieser Anteil arbeitet als EPU (Ein-Personen-Unternehmer). Die wichtigste Voraussetzung der Betriebsfortführung ist für diese Selbstständige die eigene Gesundheit. Wenn eine längere Krankheit oder ein plötzlicher Unfall die Arbeit unmöglich machen, dann können schnell alle Einnahmen entfallen und die finanzielle Existenz gefährdet sein. Die Betriebsunterbrechungsversicherung sorgt für weitere Einnahmen in dieser schwierigen Phase und für eine sorglose Genesung.
Warum ist die Versicherung gegen Maschinenschaden so wichtig?
Viele moderne Betriebe sind in vielerlei Hinsicht auf Maschinen oder Computer angewiesen, um Kundenaufträge auszuführen. Die Ausnahme ist der erwähnte Einzelhandel und seit der Registrierkassenpflicht vielleicht nicht einmal diese Branche. Deshalb sollte besonderer Bedacht auf diesen Schutz gelegt werden. Dies gilt für mittlere Unternehmen ebenso wie für EPUs. Großunternehmen schützen sich ohnehin mit umfangreichen Policen in diesem Bereich. Die meisten Versicherer decken sogar einen Ausfall durch falsche Handhabung ab und durch die Zuwendungen des Versicherungsunternehmens kann schneller Ersatz angeschafft werden. Gerade in Kleinstunternehmen ist dies von besonderer Bedeutung.
Was ist sonst noch zu beachten?
Vor Abschluss einer entsprechenden Versicherung muss aber nicht nur der ausreichende Schutz in den richtigen Bereichen berücksichtigt werden, um an den Prämien zu sparen. Der richtige Tarif ergibt sich auch durch einige weitere Eckpunkte.
Sehr wichtig ist die sogenannte Karenzzeit. Die meisten Versicherer zahlen nämlich nicht sofort nachdem die Betriebsunterbrechung eintritt. Es wäre teilweise auch übertrieben, wenn schon nach zwei oder drei Tagen Ausfall sofort der Versicherungsberater kontaktiert wird. Eine übliche Karenzzeit beträgt 7 bis 10 Tage, bevor der Versicherungsschutz tatsächlich greift. Wie bereits erwähnt, kann in der Police vorgesehen sein, dass bei einer Einlieferung in ein Spital schneller gezahlt wird.
Eine weitere bedeutende Frist ist die Haftzeit. Wie der Name schon sagt, schützt diese Versicherung nur vor einer Betriebsunterbrechung und nicht vor einer endgültigen Stilllegung. Deshalb sind die Zahlungen im Versicherungsfall zeitlich begrenzt. Diese Haftzeit ist meist auf ein Jahr beschränkt. Die Haftzeit entscheidet sogar über die einzelnen Auszahlungen.
Beim Abschluss der Police wird nämlich eine bestimmte Versicherungssumme festgelegt. Im Ernstfall wird meist 1 / 360 dieser Summe pro Tag der Unterbrechung ausgezahlt. Bei individuellen Policen kann sich die Auszahlung aber auch an anderen Haftzeiten richten. Beraten Sie sich diesbezüglich am Besten genau mit ihrem Versicherungsvertreter.
Weitere Informationen:
Die Berufshaftpflichtversicherung – Fehler sind menschlich!
Betriebshaftpflichtversicherung – Risiken absichern für Unternehmer
WKO zur Betriebsunterbrechungsversicherung