Die Versicherung, die im Leben eines jeden Selbstständigen einen hohen Stellenwert einnimmt, ist die Sozialversicherungsanstalt (SVA) der gewerblichen Wirtschaft. In Österreich besteht Sozialversicherungspflicht: Alle selbstständig Erwerbstätigen werden zu diesem Versichertenkreis gezählt. Welche Forderungen kommen auf dem Weg in die Selbstständigkeit als Gewerbetreibender, Freiberufler oder Neuer Selbstständiger auf Sie zu? Und welches Sozialservice erhalten Sie dafür?
Gesetzlich geregelt ist die Kranken- und Pensionsversicherung durch das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG), und die Unfallversicherung durch das Allgemeine Versicherungsgesetz (ASVG). Für Ärzte, Apotheker und Patentanwälte gelten andere sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, auf die hier nicht näher eingegangen wird.
Anmeldung und Beginn der Pflichtversicherung
Mit dem Datum der Gewerbeanmeldung gibt Ihnen die Sozialversicherung einen Monat Zeit zur schriftlichen Bekanntgabe Ihrer Daten. Das gilt ebenso für Neue Selbstständige und Freiberufler.
Sobald Sie Leistungen über die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft beziehen, sollten Sie alle Änderungen personenbezogener Daten wie Namens- und Adressänderung innerhalb eines Monats schriftlich bekannt geben. In welchen Fällen Sie während Ihrer gesamten Versicherungszeit Bescheid geben müssen, können Sie auf der SVA-Infoseite „Was Erwerbstätige melden müssen“ nachlesen: https://www.svagw.at/cdscontent/load?contentid=10008.587457
Die Versicherung beginnt ab dem Datum der Aufnahme Ihrer geschäftlichen Tätigkeit oder am Tag, an dem Ihre Gesellschaft eine Gewerbeberechtigung erhält. Neue Selbstständige, also alle, die keinen Gewerbeschein*) zur Ausübung ihrer Tätigkeit brauchen, sind ab einer Versicherungsgrenze von € 5.108,40 (Stand 2017) mit dem Tag der Aufnahme ihrer Tätigkeit pflichtversichert.
Höhe der Sozialversicherungsbeiträge
Als Einsteiger, der noch nie bei der SVA versichert war, werden vorläufig folgende Mindestbeträge fällig:
Krankenversicherung: € 723,52**)
Pensionsversicherung: € 425,70**)
Erst zum Jahresende wird die Beitragsgrundlage durch Nachbemessung im Zuge Ihres Steuerbescheides festgestellt. Achtung: In vielen Fällen kommt es zu Nachforderungen!
Heißer TIPP: Es lohnt sich für Kleinbetriebe und Freelancer, die Sozialversicherungsbeiträge von Beginn an monatlich zu bezahlen, um den Überblick nicht zu verlieren. Besitzen Sie eine Bürgerkarte1, dann können Sie den Antrag auf monatliche Abbuchung mithilfe Ihres SmartPhones gleich digital ausfüllen und signieren. Das spart jede Menge Zeit. Später können Sie noch immer auf die quartalsweise Abrechnung umsteigen.
Das Formular zur digitalen Signatur finden Sie hier: https://www.sozialversicherung.at/portal27/svaportal/einzugsermaechtigungMonat/
Das herkömmliche Formular zum Ausdrucken und Versenden finden Sie hier: https://www.svagw.at/cdscontent/load?contentid=10008.625911&version=1487081015
Beitragssätze für Gewerbetreibende
Im Jahr 2017 setzt sich die vorläufige Beitragsgrundlage folgendermaßen zusammen:
Pensionsversicherungsbeitrag:
18,5 % der Beitragsgrundlage (= monatlich € 133,85)
Krankenversicherungsbeitrag:
7,65 % der Beitragsgrundlage (= monatlich € 32,57)
Selbstständigenvorsorge:
1,53 % der Beitragsgrundlage (= monatlich € 6,51)
Unfallversicherung
Fixbetrag von monatlich € 9,33
Beitragssätze für Neue Selbstständige
Für Selbstständige ohne Gewerbeschein gelten ab dem Überschreiten eines jährlichen Betrages von € 5.108,40**) folgende vorläufige Beitragssätze für das Jahr 2017:
Pensionsversicherungsbeitrag:
18,5 % der Beitragsgrundlage (= monatlich € 78,75)
Krankenversicherungsbeitrag:
7,65 % der Beitragsgrundlage (= monatlich € 32,57)
Selbstständigenvorsorge:
1,53 % der Beitragsgrundlage (= monatlich € 6,51)
Unfallversicherung
Fixbetrag von monatlich € 9,33
TIPP: Sozialversicherungsbeiträge freiwillig erhöhen
Um sich für die Nachberechnung der Sozialversicherungsbeiträge, die nach drei Jahren fällig wird, im Vorhinein abzusichern, kann es von Vorteil sein, die Sozialversicherungsbeiträge freiwillig zu erhöhen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater darüber, inwiefern eine freiwillige Vorauszahlung Ihre Steuerlast reduziert.
HINWEIS: Es lohnt sich, neben einem guten Steuerberater und einer regelmäßigen Buchhaltung, den österreichischen Online-Rechner zur Ermittlung der SVA-Beiträge zu benutzen. Damit können Sie als Jungunternehmer Ihre Nachzahlung nach dem 3. Jahr im Voraus berechnen: http://onlinerechner.haude.at/GSVGRechner
Eine weitere Möglichkeit ist die Benutzung des Online-Beitragrechners der SVA: https://www.sozialversicherung.at/portal27/svaportal/sva-beitrag/
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) stellt eine kostenlose App zur Verfügung, mit der Sie via Handy Ihre Sozialversicherungsbeiträge im Auge behalten können:
Für iOS: https://itunes.apple.com/app/id598945274?mt=8&ign-mpt=uo%3D4
Für Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.wko.svundsteuerrechner&hl=de
Die beste Rückversicherung ist jedoch noch immer der eigene Steuerberater, der Sie individuell beraten kann. Im Gegensatz zur App können Sie sich auf seine Berechnungen zu 100 % verlassen.
Was ist die Beitragsgrundlage?
Die allgemeine Beitragsgrundlage ergibt sich aus den versicherungspflichtigen Einkünften eines Beitragszeitraumes, der mit dem Einkommenssteuerbescheid ermittelt wird. Die Höchstbeitragsgrundlage liegt im Jahr 2017 bei € 69.720,- und die Mindestbeitragsgrundlage bei € 5.108,40. Bis zum Ablauf des ersten Jahres werden nur die vorläufigen Mindestbeiträge (siehe Punkt „Höhe der Sozialversicherungsbeiträge“) fällig.
Wie ermittle ich die versicherungspflichtigen Einkünfte?
- Eruieren Sie ihren erwarteten Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer).
- Addieren Sie eventuelle sonstige Einnahmen.
- Ziehen Sie die (erwarteten) Ausgaben ab.
- Dieser Betrag ist Ihr Einkommen VOR Sozialversicherung.
Leistungen aus der Krankenversicherung für Selbstständige
Neben den Forderungen, die an Sie als Selbstständiger gestellt werden, sichern Sie sich mit der Sozialversicherung auch viele Leistungen, von denen Sie im Krankheitsfall profitieren. Ob Hausarzt, Zahnarzt, Facharzt oder Spital, die wichtige medizinische Grundversorgung ist abgesichert. Die SVA übernimmt die Bezahlung gesundheitlich relevanter Medikamente und medizinischer Produkte sowie Heilbehelfe. Auch Rehabilitation und Kur können auf Antrag von der Sozialversicherung eingefordert werden.
Sachleistungen und Geldleistungen der SVA
In den ersten drei Jahren Ihrer selbstständigen Tätigkeit sind Sie nur sachleistungsberechtigt. Das heißt, Sie bekommen ärztliche Leistungen als Sachleistungen. Sprich: Sie gehen zu einem Vertragsarzt des Sozialversicherungsträgers, erhalten eine medizinische Versorgung und brauchen dafür nicht in die eigene Tasche zu greifen.
Nach drei Beitragsjahren erhalten Sie sowohl Sach- als auch Geldleistungen. Das heißt, Sie bezahlen die Leistung des Mediziners selbst und erhalten im Nachhinein einen Kostenersatz von der SVA. Bei Spitalsaufenthalten wählen Sie selbst zwischen der Sach- oder der Geldleistung.
Wahlarztbesuch als Sachleistungsbezieher
In den ersten drei Jahren Ihrer selbstständigen Tätigkeit bezahlen Sie das Honorar des Wahlarztes selbst und erhalten im Nachhinein einen Teil davon als Kostenersatz zurück.
Wahlarztbesuch als Geldleistungsbezieher
Als Geldleistungsbezieher ändert sich nichts an der Vorgehensweise. Der Rückerstattungsbetrag, den die SVA ausschüttet, fällt jedoch höher aus.
Aufwertung der Krankenversicherung in den ersten 3 Jahren der Selbstständigkeit
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Versicherungsbeiträge um einen Betrag von € 81,81 anzuheben, um in den Genuss der halben Geldleistungsberechtigung zu kommen. Damit sind Sie auch autorisiert, eine Vergütung für die Sonderklasse zu erhalten. Wenn Sie als Sachleistungsbezieher auf die volle Geldleistungsberechtigung Wert legen, entstehen Ihnen monatliche Zusatzkosten von € 102,24.
INFO: Weitere wichtige Themen, über die Sie sich informieren sollten, sind Krankengeld und Unterstützungsleistungen der SVA sowie die Versicherung von Unfall und Berufskrankheit. Auch interessant zu wissen: Der Gesundheitshunderter.
Im Falle eines Falles sind Sie mit der SVA auf der sicheren Seite. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, fordert die Versicherung aber auch Ihre finanzielle Leistung ein. Unterschätzen Sie diese Forderungen nicht! Wichtig: Mit zu den Gründen, warum viele Jungunternehmer in den ersten Jahren scheitern, ist die Nachberechnung der SVA nach dem 3. Jahr der Selbstständigkeit. Sorgen Sie vor und sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater!
Autor: TOF – Claudia Felbermayer
*) Selbstständige ohne Gewerbeschein benötigen trotzdem ausnahmslos eine Gewerbeberechtigung.
**) Angegebene Beträge gelten für das Beitragsjahr 2017.
- Bürgerkarte und Handysignatur: https://www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.html