Welcher Betrag bleibt steuerfrei?
Gleich vorweg: Für Einzelunternehmer mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist in diesem Text lediglich der Grundfreibetrag von Interesse. Sie können keinen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen und ihre Steuerbelastung lediglich mit der Betriebsausgaben-Pauschale reduzieren. Allen anderen natürlichen einkommenssteuerpflichtigen Personen steht seit 2010 ein Gewinnfreibetrag zu, der Selbständige und freie Dienstnehmer steuerlich entlasten soll. Dabei kommt es auf die Höhe des Gewinns an.
INFO: Der Gewinn ist die Differenz zwischen Erträgen (Betriebseinnahmen) und Aufwendungen (Betriebsausgaben) innerhalb eines Geschäftsjahres.
Der Grundfreibetrag
Wer einen Gewinn unter 30.000,- € / Geschäftsjahr erwirtschaftet, kann den Grundfreibetrag von 13 % geltend machen. Der Grundfreibetrag von maximal 3.900,- € bleibt steuerfrei und wird vom Finanzamt automatisch mit der Einkommenssteuer berücksichtigt.
Der Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen. Er reduziert sich mit der Höhe des erwirtschafteten Gewinnes.
- Gewinn bis zu 175.000 Euro: 13 %
- Die nächsten 175.000 Euro: 7 %
- Die nächsten 230.000 Euro: 4,5 %
- Gewinn ab 580.000 Euro: KEIN Gewinnfreibetrag
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag
Wenn der Gewinn den Grundfreibetrag von 30.000,- € übersteigt, kann darüber hinaus ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag von 13 % geltend gemacht werden. Dafür muss ein Gewinn über 30.000 € durch Investitionen über 400,- Euro in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt werden. Voraussetzung dafür: Sie schreiben die getätigten Investitionen 4 Jahre lang ab (AfA).
Beispiel investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Ein Freelancer mit doppelter Buchführung hat einen Gewinn von 31.000,- € erwirtschaftet.
- Ohne getätigte Investition beträgt der Gewinnfreibetrag 3.900,- Euro (13 % von 30.000,-). Es wird der Betrag von 27.100,- versteuert.
- Bei einem Gewinn von 31.000,- ist der theoretische maximale Gewinnfreibetrag € 4.030,- (13 % von 31.000,-). Sicher geltend gemacht werden kann zunächst nur der Grundfreibetrag von 3.900,- Euro. Mit getätigter Investition kann zusätzlich ein Höchstbetrag von 130,- Euro steuerlich geltend gemacht werden (= maximaler Gewinnfreibetrag). Es wird der Betrag von 26.970,- versteuert. Die Höhe der Investition spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Ob der Freelancer nun 1.000,- oder 2.000,- Euro in Investitionen tätigt: Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann den maximalen Gewinnfreibetrag von 4.030,- Euro nicht überschreiten.
- Unterschreitet die Investition den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, wird der Betrag mit dem Grundfreibetrag von 3.950,- Euro addiert. In diesem Beispiel darf die Investition jedoch den berücksichtigungswürdigen Betrag von 130,- Euro nicht unterschreiten. Die Investition in begünstige Wirtschaftsgüter muss mindestens 400,- Euro betragen.
Begünstigte Wirtschaftsgüter
Eine Definition liefert das Einkommenssteuergesetz (§ 10 Abs. 3 EStG): Begünstigte Wirtschaftsgüter […] sind abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren, die inländischen Betrieben oder inländischen Betriebsstätten zuzurechnen sind, wenn der Betrieb oder die Betriebsstätte der Erzielung von Einkünften […] dient. (1)
Salesblog-Beispiele für begünstigte Wirtschaftsgüter:
- Kauf von neuen Maschinen ab 401,- Euro, wenn sie auf mehrere Jahre abgeschrieben werden.
- Herstellung von Maschinen für den betriebsinternen Gebrauch (Kosten ab 401,-).
- Kauf von neuen betriebsinternen Betriebsausstattungen ab 401,- Euro.
- Herstellung von betriebsinternen Betriebsausstattungen ab 401,- Euro.
- Fiskal-LKWs
- Kauf von neuen Computern ab 401,- Euro, wenn sie auf mehrere Jahre abgeschrieben werden.
- Kauf von neuen Druckern ab 401,- Euro, wenn sie auf mehrere Jahre abgeschrieben werden.
- Gebäude
- Mieterinvestitionen
- Wertpapiere (ab dem Wirtschaftsjahr 2017 nicht nur Wohnbauanleihen) (2)
- MERKSATZ: Alle genannten Beispiele müssen einen Betrag von 400,- Euro übersteigen, eine Nutzungsdauer von 4 Jahren haben und 4 Jahre lang im Betriebsvermögen bleiben (auch Wertpapiere).
- ACHTUNG: Scheidet das Wirtschaftsgut vor dem 4. Jahr aus dem Betriebsvermögen aus, kann es zu einer Nachversteuerung kommen.
Nicht begünstigte Wirtschaftsgüter
Auch hier liefert das Einkommenssteuergesetz (§ 10 Abs. 4 EStG) eine eindeutige Definition:
- Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen. (Salesblog Anm.: Taxis sind ausgenommen)
- Geringwertige Wirtschaftsgüter […] (Salesblog Anm.: bis 400,- Euro und nur, wenn sie sofort als Betriebsausgabe abgesetzt – und nicht auf mehrere Jahre abgeschrieben – werden)
- Gebrauchte Wirtschaftsgüter.
- Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht.
- Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie […] in Anspruch genommen wird.
Geltendmachung des Grundfreibetrages
Der Grundfreibetrag wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Geltendmachung des Gewinnfreibetrages
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag muss in der Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Die Wirtschaftsgüter und Wertpapiere müssen in einem Verzeichnis aufgelistet werden.
Salesblog-Empfehlung für Einzelunternehmer: Mit der optimalen Ausnutzung des Gewinnfreibetrages können Sie Ihre Einkommenssteuerbelastung senken. Ermitteln Sie daher Ihren Gewinn vorab anhand einer Prognoserechnung. Sollten Sie einen voraussichtlichen Gewinn erwirtschaften, der die Grundfreibetragsgrenze übersteigt, ist es sinnvoll, sich noch vor Jahresende ein betriebsinternes Wirtschaftsgut oder Wertpapiere anzuschaffen UND dieses noch vor 31.12. in Betrieb zu nehmen. Das kann in den letzten Wochen vor Jahresende geschehen. Informieren Sie sich darüber hinaus über Wohnbauanleihen. Der Vorteil: Die Zahlung der Investition können Sie ohne weiteres ins nächste Jahr verschieben, während Sie für die Inbetriebnahme bereits eine Halbjahresabschreibung tätigen können.
Ein kluger Unternehmer zahlt nie mehr Steuern als nötig. Deshalb müssen Selbstständige alle Freibeträge nutzen, die vom österreichischen Finanzamt eingeräumt werden. Bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro pro Jahr gilt der sogenannte Grundfreibetrag. Darüberhinaus lassen sich durch Investitionen steuerliche Vorteile erzeugen. So lassen sich bis zu 13 Prozent des Gewinnes in begünstigte Wirtschaftsgüter investieren und so steuerlich geltend machen.
Der Vorteil dabei liegt auf der Hand. Wer am Jahresende noch investieren kann oder sollte, tut dies am besten in Formen, die auch langfristig gesehen wirtschaftlich Sinn machen. Gerade Berufe wie Webdesigner oder Berater haben meist sehr wenige Ausgaben, die sie steuerlich geltend machen können. Durch die Investition in Wohnbauanleihen lässt sich der Gewinnfreibetrag auch dann noch voll ausschöpfen.
Was sind begünstigte Wirtschaftsgüter?
Grundsätzlich fallen alle Güter unter diese Kategorie, die für 4 Jahre im Betrieb verbleiben bzw. über diese Zeit abgeschrieben werden. Außerdem muss es sich um körperliche Güter handeln, die abnutzbar und ungebraucht sind. In diese Kategorie können Gebäude fallen. Eine spannende Alternative sind eben Wohnbauanleihen. Diese Wertpapiere werden vom Staat begünstigt behandelt, da durch deren Anschaffung der Wohnbau in Österreich direkt gefördert wird.
(zB Taxis) unter diese steuerbegünstigten Investitionen für Unternehmen.
Die Republik hat ein hohes Interesse daran, entsprechende Projekte günstig zu finanzieren. Indem die Nachfrage an diesen Anlageprodukten gesteigert wird, verringern sich die Kosten für die Bauträger. Aus diesem Grund werden diese Anleihen wie körperliche Investitionen betrachtet. Sobald sich die Wohnbauanleihe mindestens 4 Jahre im Betrieb befindet, ergibt sich das Anrecht auf einen Gewinnfreibetrag.
Weitere Besonderheiten bezüglich Wohnbauanleihen
Die Investition in diese Anleihen lohnt sich aber nicht nur als Unternehmer. Als Privatperson entfällt die KESt auf die Zinsen, welche durch diese Anlage generiert werden. Dadurch erhöht sich die Rendite des Investments schon grundsätzlich um 25 Prozentpunkte. Die Gefahr, dass derzeit eine Wohnbauanleihe den Grenzwert von 4 Prozent übersteigt, ist wegen der niedrigen Leitzinsen nicht gegeben.
Sichere Renditen mit Wohnbauanleihen erzielen
Die Wandelschuldverschreibungen machen sich grundsätzlich in jedem Portfolio als sicherer Teil der Anlage gut. Der Gesetzgeber sorgt für eine strikte Zweckwidmung des Kapitals. Dadurch kann sich der Anleger sicher sein, dass sein Geld tatsächlich in den österreichischen Wohnbau fließt. Dies sichert wiederum die angestrebte Rendite und der Emittent der Anleihen kann mit sehr großer Sicherheit seine Schuld tilgen.
Nur das Marktrisiko könnte bei einer Immobilienblase die Preise für Wohnungen stark fallen lassen. Aber gerade bei Projekten im Westen Österreichs ist dieses Risiko stark eingeschränkt, da Wohnfläche dank dem eingeschränkten Platzangebot immer einen gewissen Preis behalten wird. Unternehmer sparen also nicht nur Steuern, sondern erwerben mit Wohnbauanleihen auch eine risikolose Anlage mit lukrativer Verzinsung.
Weitere Informationen:
- http://derstandard.at/1389860169734/Wohnbauanleihen-Ein-guter-Steuerschmaeh
- https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?NOR40174027
- https://www.wko.at/service/steuern/Gewinnfreibetrag_FAQ.html