Die gewerblichen Schutzrechte schützen immaterielle Güter, welche als geistiges Eigentum bezeichnet werden. Es gibt dabei jedoch auch Ausnahmen, die nicht zum gewerblichen Rechtsschutz gezählt werden.
Wir sprechen von Immaterialgüterrechten
Gewerbliche Schutzrechte sind Immaterialgüterrechte. Diese genießen als geistiges Eigentum den Eigentumsschutz und stellen ein absolutes Recht dar. Der Vorteil: Für absolute Rechte gibt es keine Verjährung.
Ausführliche Information zum Thema erhalten Sie bei der Österreichischen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht: http://www.oev.or.at
Patentrecht: Schutz der Erfindung
Ist eine Erfindung
- neu
- sich nicht aus dem Stand der Technik ergebend
- gewerblich anwendbar,
wird sie mit dem Patentrecht geschützt. Das Patentrecht zählt zu den gewerblichen Schutzrechten.
Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie beim Österreichischen Patentamt: https://www.patentamt.at
Markenrecht
Als Marke gilt die Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung. Das können Logos sein, geschäftliche Bezeichnungen, Namen oder auch Schriftzüge, die entweder auf dem Produkt, der Homepage, auf Broschüren oder dem Geschäft aufgebracht werden. Das Markenrecht fällt unter den gewerblichen Rechtsschutz, und reiht sich daneben auch unter das Kennzeichenrecht.
Mehr Informationen dazu gibt es ebenfalls am Österreichischen Patentamt sowie am Europäischen Patentamt: https://www.epo.org/index_de.html.
Geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Herkunftsangaben
Ebenfalls zu den Kennzeichenrechten gehören geschützte Ursprungsbezeichnungen. Dazu zählen beispielsweise die Ursprungsbezeichnungen „Wachauer Marille“ oder „Gailtaler Speck“.
Für geschützte Ursprungsbezeichnungen ist das Patentamt zuständig. Die Kontrollen dazu werden vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen vorgenommen.
Designrecht / Geschmacksmuster
Ein weiteres gewerbliches Schutzrecht ist das Designrecht oder Geschmacksmuster. Es räumt dem Designer ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung seines geistigen Eigentums bzw. der von ihm entworfenen ästhetischen Erscheinungsform ein. Die noch relativ junge Gesetzesmaterie wurde sowohl auf nationaler Ebene (1) als auch auf EU-Ebene (2) geregelt.
- https://www.wko.at/service/Nationaler-Designschutz-(oesterreichischer-Geschmacksmust.html
- https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40183681
Für den Designschutz ist das Patentamt zuständig. Unterstützung erhalten Sie überdies vom Österreichischen Innovatoren-, Patentinhaber- und Erfinderverband: http://www.erfinderverband.at/schutzrechte/designschutz/index.html
Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist dem Designschutz / Geschmacksmuster ähnlich, aber einfacher beim Patentamt anzumelden. Gründe dafür sind die niedrigeren Anmeldegebühren und Registrierungskosten und die verkürzte Verfahrensdauer. Die Nachteile der Anmeldung als Gebrauchsmuster sind die verringerte Schutzdauer von 10 (statt 20) Jahren und den Ausschluss aus der steuerlichen Begünstigung. Nicht alle Erfindungen dürfen als Gebrauchsmuster angemeldet werden. Als Beispiel: Typographische Schriftzeichen sind zur Anmeldung als Gebrauchsmuster zugelassen.
Sortenschutzrecht
Pflanzenzüchtungen können als gesicherter Eigentumsanspruch eingetragen werden und wird mit der Eintragung ins Sortenschutzregister (3) begründet. Das Sortenschutzrecht zählt zum gewerblichen Rechtsschutz.
Mehr zum Thema Sortenschutz finden sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährungssicherheit: https://www.baes.gv.at/baes/
Schutzzertifikate
Schutzzertifikate werden für zugelassene pharmazeutische Wirkstoffe oder Pflanzenschutzmittel vergeben. Sie gehören ebenso zu den gewerblichen Schutzrechten. Der Antrag wird beim Österreichischen Patentamt gestellt.
Halbleiterschutz
Das Halbleiterschutzgesetz schützt Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen.
Lauterkeitsrecht / Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb soll ein fairer Leistungswettbewerb geschaffen werden. Im Zentrum des Gesetzes stehen unlautere Geschäftspraktiken, zu welchen beispielsweise aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken gehören. Dieser wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz fällt, obwohl in diesem Fall nicht das Eigentum immaterieller Güter geschützt wird, unter den gewerblichen Rechtsschutz.
Urheberrecht
Zwar ist das Urheberrecht geistiges Eigentum, und genießt damit gleich dem gewerblichen Schutzrecht einen Eigentumsschutz, wird jedoch dennoch nicht durch den gewerblichen Rechtsschutz gedeckt. Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz geregelt.
Eine EU-Regelung gibt es derzeit noch nicht, Vorschläge dazu liegen jedoch schon in der EU-Parlaments-Schublade.
Rechtliche Grundlagen: Wo ist der gewerbliche Rechtsschutz geregelt?
Da das geistige Eigentum denselben Stellenwert hat wie der Besitz an materiellen Gütern, gelten alle Gesetze, Bestimmungen und Regelungen zum Thema Eigentum:
Allgemein bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) §§309 ff:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622
und
Staatsgrundgesetz von 1867 (StGG) über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger ab Art. 5 (Bitte mit Stichwort „Eigenthum“ suchen): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000006