Für Unternehmer und Freiberufler ist der eigene Wagen mehr als nur ein Fortbewegungsmittel. Es handelt sich um ein Statussymbol, welches sofort die richtige Nachricht an alle potentiellen Kunden senden soll. Diese Nachricht lautet Erfolg. Doch gleichzeitig möchte kein kluger Selbstständiger auf eine Möglichkeit verzichten, die Steuerlast zu minimieren. Deshalb soll selbstverständlich auch das eigene Auto bzw. die zugehörigen Abschreibungen in die Steuererklärung einfließen. Doch seit 2005 erlaubt das Finanzamt in Österreich nur mehr Prestige mit ein wenig Maß und Ziel. Diese Regelung nennt sich Luxustangente und dessen Berechnung sollte jedem Unternehmer bekannt sein.
Welche Angemessenheitsgrenze sieht der österreichische Gesetzgeber vor?
Die Anschaffungskosten für einen PKW oder einen Kombi dürfen den Wert von 40.000 Euro nicht überschreiten. Sollte dies der Fall sein, so müssen Abstriche bei der Absetzbarkeit gemacht werden. Doch zunächst stellt sich die Frage wie dieser Wert überhaupt berechnet wird.
Welche Kosten sind bei der Luxustangente zu berücksichtigen?
Zunächst muss beachtet werden, dass beim Anschaffungspreis weder die Umsatzsteuer noch die Normverbrauchsabgabe (NOVA) abgezogen wird. Dies ergibt auch durchaus Sinn, wenn bedacht wird, dass ein normaler Unternehmer auch sonst keine Vorsteuer im Zusammenhang mit seinem PKW geltend machen kann. Es wäre folglich unlogisch, wenn ein entsprechender Abzug bei der Tangente erfolgen würde. Darüber hinaus müssen auch die folgenden Kosten in die Berechnung einfließen:
- Klimaanlage
- Besondere Felgen
- Spezielle Lackierung
- ABS
- Allrad
- Autoradio
- eingebautes Navi
Wie erfolgt die Berechnung bei Gebrauchtwagen?
Bei dieser Frage müssen einfach nur zwei wesentliche Grundsätze Beachtung finden:
- Wenn das gebrauchte Fahrzeug nicht später als 5 Jahre nach seiner Erstzulassung erworben wurde, dann wird der Preis der Neuanschaffung im Jahr der Erstanmeldung herangezogen.
- Sobald der gebrauchte PKW älter als 5 Jahre ist, gelten einfach die Kosten, zu denen der Unternehmer den Wagen angekauft hat.
Berechnung bei Vorführwagen
Sogenannte Vorführwagen unterliegen einer Sonderstellung. Obwohl sie bei der Berechnung der Abschreibungsdauer als Neufahrzeuge behandelt werden und mit 8 Jahren durchgerechnet werden, gilt bei der Luxustangente die Regelung für Gebrauchtwagen. Dies ergibt leider einen oft negativen Aspekt für den Selbständigen, der sich Geld zu einem Neuwagen sparen möchte. Bei der Berechnung wird nämlich immer der Listenpreis angesetzt. Bei Vorführwagen ist also nicht der echte Kaufpreis entscheidend.
Selbst wenn ein Fahrzeug also in der Anschaffung als Vorführwagen günstiger sein kann, ist der Anteilt der über der Luxustangente liegt unter Umständen deutlich höher als bei einem Neufahrzeug, wo der (rabattierte) Kaufpreis angewendet wird.
Ein Rechenbeispiel:
Neufahrzeug
Listenpreis: 55.000 Euro brutto
Kaufpreis (abzgl. Rabatt): 47.000 Euro brutto
Rechnung: 40.000/47.000 = 85,11%
Privatanteil: 14,89 %
Steuerlich geltend: € 40.000,-
Privatanteil: € 7.000,-
Vorführwagen
Listenpreis: 55.000 Euro brutto
Kaufpreis: 40.000 Euro brutto
Rechnung: 40.000/55.000 = 72,72%
Privatanteil: 27,28 %
Steuerlich geltend: € 29.088,-
Privatanteil: € 10.912,-
In diesem Beispiel ist also der steuerliche Vorteil für das Neufahrzeug höher und der privat zu zahlende Anteil geringer als beim Vorführwagen, obwohl dessen Kaufpreis deutlich niedriger ist.
Ein kurzes Rechenbeispiel zur Luxustangente
Nachdem nun klar ist, wie der Wert für die Bemessung ermittelt wird, zeigt ein kurzes Rechenbeispiel die genaue Auswirkung der Tangente auf die Einkommenssteuererklärung.
Der PKW in unserem Beispiel kostet mit allen Extras 55.000 Euro brutto. Dies liegt eindeutig über dem Grenzwert. Die 40.000 dürfen steuerlich geltend gemacht werden, aber die zusätzlichen 15.000 Euro dürfen nicht in die Einkommenssteuererklärung einfließen. Wenn wir nun von der üblichen Abschreibungsdauer von 8 Jahren ausgehen, dann ist die jährliche Steuerlast um 1.875 Euro höher als sie ohne Tangente wäre (15.000 / 8 = 1.875). Mehr ist auch nicht wirklich zu beachten, aber mit dieser Information kann jeder Selbstständige eigenhändig entscheiden, wie viel der Mobilitätskosten er steuerlich geltend machen möchte. Ist es das teure Luxusauto wirklich wert?
Leasing und Luxustangente
Beim Leasing gelten exakt die selben Regelungen wie beim Kauf eines Fahrzeuges. Die monatlichen Leasingentgelte werden bei Überschreitung der Luxustangente prozentual gerechnet.
Ein Rechenbeispiel:
Der PKW vom vorigen Beispiel mit einem Kaufpreis von 55.000 Euro brutto liegt um 27,27% über den 40.000 Euro. Bei fiktiven Leasingkosten von monatlich 800,- Euro, dürfen daher nur 581,82 Euro (800 – 27,27%) steuerlich geltend gemacht werden.
Haftpflicht- und Kaskoversicherung
Auch PKW Versicherungen sind um den entsprechenden Anteil zu kürzen, da diese als wertabhängig gelten. Da Versicherungen maßgeblich vom Kaufpreis berechnet werden, ist dies auch nachvollziehbar. Bei teuren Fahrzeugen mit entsprechend hoher Versicherungsprämie, macht sich der Effekt daher doppelt bemerkbar.
Weitere Informationen:
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
http://www.steuerverein.at/einkommensteuer/14_nichtabzugsfaehige_ausgaben_02.html