Es ist soweit! Sie haben sich einen Namen gemacht. Ihr Geschäft läuft. Und zwar so gut, dass Sie mit dem Gedanken spielen, einen Teil der Arbeit einem Angestellten oder Arbeiter zu übertragen. Aber noch bevor Sie zur Tat schreiten, sollten Sie sich gut über die rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers informieren.
Was kostet ein Mitarbeiter?
Sie wissen wahrscheinlich schon ganz genau, welche Aufgaben Ihr erster Mitarbeiter übernehmen soll. Wenn Sie das erste Mal einen Mitarbeiter einstellen, müssen Sie den Arbeitsplatz, den Sie schaffen wollen, definieren. Noch bevor Sie sich auf die Suche begeben, sollten Sie eine Einstufung für den anzuwendenden Kollektivvertrag durchführen lassen. Der Lohn / Gehalt des Dienstnehmers richtet sich nach:
- Beruf
- Verwendungsgruppe
- Verwendungsgruppenjahr
Wer Lohn oder Gehalt bezieht, hat Lohnsteuer abzuführen. Die Abwicklung hat dabei der Arbeitgeber – also Sie – zu übernehmen. Sie muss bei der Verrechnung berücksichtigt, bei der Auszahlung eingehoben, und gemeinsam mit der Einkommenssteuer beim Finanzamt abgeführt werden. Der Steuertarif bewegt sich dabei, je nach Höhe des Einkommens, zwischen 25 % und 55 %. Die ersten 11.000,- Euro sind steuerfrei.
Nicht zu vernachlässigen sind die Beiträge zur Sozialversicherung. Diese sind jeweils am 15. des Folgemonats abzuführen. Die Beiträge teilen sich in:
- Dienstnehmeranteil und
- Dienstgeberanteil,
wobei der Dienstgeber einen höheren Anteil an der Abgabe hat.
Dienstnehmeranteil: 18,12 %
Dienstgeberanteil: 21,48 %
Der Prozentsatz bei Sonderzahlungen liegt bei zusätzlich 17,12 % (Dienstnehmeranteil).
Mehr dazu finden Sie online auf der Seite der WKO: https://www.wko.at/service/steuern/Lohnverrechnung-Abrechnung-Dienstnehmer.html
Förderungen
Wenn Sie Ihren ersten Mitarbeiter einstellen, kommen Sie als Unternehmer möglicherweise in den Genuss einer Förderung. EPUs werden hier beispielsweise ein Jahr lang bei den Lohnnebenkosten mit satten 25 % des Bruttolohns gefördert. Lesen Sie hier mehr dazu: https://www.wko.at/service/netzwerke/Folder-LNK-Foerderung-2016.pdf
Der Beschäftigungsbonus des Austria Wirtschaftsservice (AWS) fördert Unternehmen bei Einstellung eines weiteren Mitarbeiters mit der Refundierung von bis zu 50 % der Dienstgeberbeiträge für drei Jahre.
http://www.beschaeftigungsbonus.at
Eine weitere Förderung kommt ebenfalls vom AWS. Das Austria Wirtschaftsservice möchte innovativen Startups bei der erstmaligen Schaffung eines Arbeitsplatzes unter die Arme greifen. Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen.
Mehr dazu finden Sie hier: https://www.aws.at/foerderungen/aws-lohnnebenkostenfoerderung/
Wer sich für einen Arbeitnehmer entscheidet, der beim Arbeitsmarktservice AMS gemeldet ist, kann für die Einstellung und Qualifizierung eine Förderung vom AMS erhalten. Gefördert wird in Form
von Zuschüssen zu den Lohnnebenkosten, Ausbildungskosten oder Qualifizierungsmaßnahmen. Für EPUs gibt es unter Umständen vom AMS sogar eine Beihilfe zum Bruttomonatsgehalt.
Weitere AMS-Förderungen für Unternehmen finden Sie hier: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/AMS-Foerderungen_fuer_Arbeitgeber.html
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/AMS-Foerderungen_fuer_Arbeitgeber.html
Die erste Stellenanzeige
Stellenanzeigen haben die Information zum Mindestentgelt zu enthalten. Außerdem müssen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgebots (Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts und Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung und sexuellen Orientierung) eingehalten werden.
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Gleichbehandlung_-_Uebersicht.html
Dienstzettel oder Arbeitsvertrag?
Nachdem Sie Ihren ersten Mitarbeiter gefunden haben, muss diesem nach dem Gesetz noch vor Arbeitsantritt ein Dienstzettel ausgehändigt werden. Dieser soll folgende Informationen enthalten:
- Kündigungsfrist
- Normalarbeitszeit
- Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
- Sonderzahlungen
- Urlaub
Mehr Infos dazu finden Sie auf dem Online-Portal der WKO: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Dienstzettel.html
Es empfiehlt sich jedoch, statt des Dienstzettels einen Arbeitsvertrag abzuschließen.
Lohnkonto errichten: Aber nicht bei der Bank!
Ab dem 15. Tag nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ist für den Mitarbeiter ein Lohnkonto anzulegen. In diesem Lohnkonto werden – ähnlich einem Personalakt – wichtige Daten erfasst und archiviert. Darunter fallen beispielsweise:
- Name des Arbeitnehmers
- Versicherungsnummer
- Zuständiger Sozialversicherungsträger
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Monatlicher Bruttolohn
- Sonderzahlungen
Drum prüfe, wer sich länger bindet: Die Probezeit
Die Probezeit soll Aufschluss darüber geben, ob der ausgewählte Bewerber die gestellten Herausforderungen bewältigen kann, und ob die Arbeitsbedingungen halten, was sie versprechen. In dieser Zeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen (und ohne Einhaltung von Fristen) kündigen. Die höchstzulässige Probezeit darf einen Monat nicht überschreiten.
Den ersten Mitarbeiter einzustellen ist zunächst einmal aufwändig. Beim zweiten oder dritten geht es Ihnen dann schon leichter von der Hand. Die oben angeführten Punkte sind nur die allerwichtigsten. Informieren Sie sich auch über die geltenden Rahmenbedingungen bei Lehrlingsausbildung und Einstellung eines älteren Arbeitnehmers oder Ausländers. Denken Sie auch an die Arbeitnehmerschutzvorschriften. Sind Sie gut informiert, steht einer guten Zusammenarbeit mit Ihrem Mitarbeiter nichts im Weg.